Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/68: Totalrevision des Bundesgesetzes über die Förderung der Beherbergungswirtschaft und Entwurf für ein neues Bundesgesetz über das Impulsprogramm zur Modernisierung von Beherbergungsbetrieben in saisonalen Feriengebieten · 17 Seiten
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Die Vernehmlassungsteilnehmenden welche eine Ausweitung des Förderperimeters begrüssen argumentieren, dass die Unterschiede zwischen den klassischen Feriengebieten und den städtischen Gebieten immer stärker verschwinden und sich die Herausforderungen bezüglich Finanzierung von Investitionen in die Beherbergungsbranche angleichen (BS, GE, sgv, Städteverband, GastroSuisse, HotellerieSuisse, Parahotellerie Schweiz, STV, Lausanne). Die geographische Lage (Stadt, Land, Berg) sei kein geeignetes Kriterium mehr. Vielmehr müsse jeder Betrieb für sich selbst betrachtet werden anhand von Kriterien wie Positionierung am Markt, Lage in der Destination und Finanzströme (ZH, GastroSuisse, HotellerieSuisse, Parahotellerie Schweiz, STV). Der geltende Förderperimeter und damit der Kreis der Begünstigten sei sachlich nicht mehr nachvollziehbar (ZH). Er würde zu Ungleichbehandlungen und Wettbewerbsverzerrungen führen. Die Ausweitung des Förderperimeters auf die ganze Schweiz würde hingegen Gleichberechtigung und Fairness gegenüber allen Tourismusregionen sowie schweizweit gleiche Rahmenbedingungen schaffen (BS, FR, ZH, SP, sgv, GastroSuisse, Hotellerie-
Suisse, SGB, Parahotellerie Schweiz, STV).
Weiter weist ein Teil der befürwortenden Vernehmlassungsteilnehmenden darauf hin, dass die Covid-19-Pandemie zu Strukturbrüchen geführt habe – z.B. der Rückgang des Geschäftstourismus –, die sich insbesondere in den Städten auswirken (BS, GE, GastroSuisse, HotellerieSuisse, Parahotellerie
Schweiz, STV).
Die Mitte, Parahotellerie Schweiz und der STV argumentieren, dass der Bund das tourismuspolitische Ziel hat, den Ganzjahrestourismus zu fördern. Die Saisonalität sei daher nicht mehr ein geeignetes Kriterium für die Abgrenzung des Förderperimeters.
Weitere Argumente die von Teilen der Vernehmlassungsteilnehmenden für die Ausweitung des Förderperimeters auf die ganze Schweiz eingebracht werden sind, dass auch in den Städten ein möglichst breites Beherbergungsangebot gefördert werden soll (GE, HotellerieSuisse, Lausanne), dass der Konkurrenzdruck durch neue Beherbergungsangebote wie Airbnb in den Städten besonders gestiegen sei (HotellerieSuisse, Parahotellerie Schweiz, STV), dass es in den Städten ein grösseres Bettenangebot und Investitionen in die nachhaltige Entwicklung brauche, damit der Tourismus angemessen weiterentwickelt und die Schweiz effektiv Nachhaltigkeits-Leader werden kann (Lausanne).
Die Kantone BS und VD sowie die Branchenverbände GastroSuisse, HotellerieSuisse, Parahotellerie Schweiz und STV fordern, dass die SGH für die Ausweitung des Perimeters mit zusätzlichen Mitteln ausgestattet wird. Ansonsten würden die Gebiete des bisherigen Perimeters benachteiligt. Der Kanton BS beurteilt eine einmalige Aufstockung des Bundesdarlehens an die SGH auf längere Sicht als vertretbar. Die Branchenverbände GastroSuisse, HotellerieSuisse, Parahotellerie Schweiz und STV betonen, dass der SGH die zusätzlichen Mittel als Bundesdarlehen zur Verfügung gestellt würden und somit als Forderung des Bundes gegenüber der SGH bestehen blieben. Die SGH ihrerseits würde diese zusätzlichen Mittel für Darlehen an Beherbergungsbetriebe nutzen, die wieder zurückbezahlt würden. Die einmaligen zusätzlichen Mittel würden somit langfristig für die Investitionsförderung zur Verfügung stehen.
Eine Aufstockung des Bundesdarlehen an die SGH fordern auch die Kantone TG, TI und VS sowie die SAB und die AG Berggebiete falls der Förderperimeter entgegen deren Meinung auf die ganze Schweiz ausgeweitet würde. Die Ausweitung des Förderperimeters dürfe nicht zulasten der Gebiete erfolgen, die bereits heute im Perimeter sind. Der Kanton NE möchte ebenfalls sicherstellen, dass bei einer Ausweitung des Förderperimeters die Gebiete des bestehenden Förderperimeters nicht benachteiligt werden und fordert, dass die Kriterien einer allfälligen Priorisierung entsprechend ausgestaltet würden. Der Kanton VS fordert sogar, dass im Falle einer Priorisierung die SGH verpflichtet werden müsste, Vorzugskonditionen für Betriebe vorzusehen, die saisonalen Schwankungen unterliegen.
Die Kantone FR, GE, LU und ZH sowie Die Mitte, SP, SGB und sgv sehen keinen Bedarf für zusätzliche Mittel für die SGH bei einer Ausweitung des Förderperimeters auf die ganze Schweiz. Die liquiden Mittel der SGH würden ausreichen, respektive sei eine Priorisierung der Förderung angebracht.