Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/68: Totalrevision des Bundesgesetzes über die Förderung der Beherbergungswirtschaft und Entwurf für ein neues Bundesgesetz über das Impulsprogramm zur Modernisierung von Beherbergungsbetrieben in saisonalen Feriengebieten · 17 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 12Fedlex · Ergebnisbericht
Zustimmung zur Zustimmung mit Ablehnung der keine Stellung- Vorlage Anpassungsbe- Vorlage nahme darf Kantone 11 0 133
Politische Parteien 2 0 26
Gesamtschweizerische 2 0 12
Dachverbände Weitere interessierte 5 2 114
Kreise Total 20 2 1731
6.1. Zustimmende Positionen zum Impulsprogramm
11 Kantone (BE, GL, GR, JU, LU, OW, SH, TI, UR, VD, VS), die Hälfte der Parteien (Die Mitte, SP), die Mehrheit der gesamtschweizerischen Dachverbände (SAB, SGB) sowie die Mehrheit der weiteren interessierten Kreise (Parahotellerie Schweiz, STV, GEAK, RKGK, AG Berggebiet) sprechen sich für das Impulsprogramm aus wie es in der Vernehmlassungsvorlage beschrieben wird. GastroSuisse und HotellerieSuisse sprechen sich ebenfalls für das Impuslprogramm aus, sehen aber Anpassungsbedarf an der Vorlage.
Die Teilnehmenden welche das Impulsprogramm befürworten sind der Ansicht, dass Investitionen in energetische Sanierungen für die Beherbergungsbetriebe in den saisonalen Ferienregionen eine besonders grosse Herausforderung darstellen (BE, TI, NE, UR, Die Mitte, SAB, sgv, HotellerieSuisse, Gast-
roSuisse, Parahotellerie Schweiz, STV, GEAK, AG Berggebiet).
Einige Vernehmlassungsteilnehmende argumentieren, dass energetische Sanierungen und Investitionen in die nachhaltige Entwicklung ein Gästebedürfnis seien. Das Impulsprogramm schaffe Anreize energetische Sanierungen beschleunigt anzugehen (BE, GL, GR, JU, TI, UR, SP, SGB, HotellerieSuisse, Parahotellerie Schweiz, STV, RKGK). Es brauche eine zusätzliche Förderung respektive zusätzliche Impulse, um die Ziele der Energie- und Klimapolitik des Bundes zu erreichen. Das Impulsprogramm beschleunige die Transformation zu einem nachhaltigen Tourismus (GL, VD, Die Mitte, SP, SGB, HotellerieSuisse, GastroSuisse, Parahotellerie Schweiz, STV). Es sei eine willkommene Ergänzung zu den Förderinstrumenten der Energie- und Klimapolitik, ohne dass Doppelsubventionen entstünden (GR, TI, UR, SAB, GastroSuisse, HotellerieSuisse, Parahotellerie Schweiz, STV, RKGK, AG Berggebiet). Für den Kanton OW steht das Impulsprogramm in Einklang mit der eidgenössischen und der kantonalen Energiepolitik und bietet eine Ergänzung, zumal der Bund die finanziellen Beiträge für die vorhandenen Programme zur Förderung energetischer Sanierungen tendenziell kürze.
Der Kanton SH sieht das Impulsprogramm als massgebliche Unterstützung zur Schwerpunktsetzung in der Förderung, eine der vier Stossrichtungen der Weiterentwicklung der SGH (vgl. Ziffer 4).
Der Kanton TI bittet darum, dass er in den Prozess der Ausarbeitung des Impulsprogrammes einbezogen wird, damit die Anwendung der Instrumente auf Bundes- und Kantonsebene optimal aufeinander abgestimmt werden können.
Der Kanton VS warnt, dass das Impulsprogramm nicht auf Kosten anderer Bundesaufgaben im Berggebiet und ländlichen Raum erfolgen darf.
Die SP sieht die Kosten des Impulsprogrammes nicht als hinreichenden Grund, um das Impulsprogramm abzulehnen. Sie schlägt vor zu prüfen, inwiefern die Kosten des Impulsprogrammes durch die freien liquiden Mittel der SGH finanziert oder durch eine Priorisierung in der Förderung aufgefangen werden könnten.
GastroSuisse und HotellerieSuisse sehen die Kosten des Impulsprogrammes als gut investiertes Geld. Mit den A-Fonds-perdu-Beiträgen würden fast 10-mal mehr Investitionen ausgelöst. Das komme