Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/68: Totalrevision des Bundesgesetzes über die Förderung der Beherbergungswirtschaft und Entwurf für ein neues Bundesgesetz über das Impulsprogramm zur Modernisierung von Beherbergungsbetrieben in saisonalen Feriengebieten · 17 Seiten

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1. Ausgangslage

Mit Beschluss vom 21. Juni 2023 beauftragte der Bundesrat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), eine Vernehmlassungsvorlage für eine Totalrevision des Bundesgesetzes über die Förderung der Beherbergungswirtschaft (SR 935.12) vorzubereiten. Die Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens wurde am 15. März 2024 im Bundesblatt publiziert. Die Vernehmlassung dauerte bis am 30. Juni 2024.

Die Vernehmlassungsvorlage umfasst eine Totalrevision des Bundesgesetzes über die Förderung der Beherbergungswirtschaft (FBG) sowie die Umsetzung der Motion 22.3021 WAK-N «Gleich lange Spiesse für städtische Individualbetriebe in der Hotellerie» und der Motion 19.3234 Stöckli «Impulsprogramm für die Sanierung von Beherbergungsbetrieben im alpinen Raum».

Die Beherbergungsbranche ist kapitalintensiv. Gleichzeitig ist ihre Ertragskraft vor allem in alpinen und ländlichen Regionen insbesondere aufgrund der ausgeprägten Saisonalität eher schwach. Die Finanzierung von Investitionen ist daher herausfordernd. Der Bund fördert Investitionen der Beherbergungsbranche über die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit (SGH).

Mit der vorgelegten Totalrevision des FBG soll die SGH weiterentwickelt und die Wirkung ihrer Fördertätigkeit optimiert werden. Die SGH soll künftig Darlehen zu besonders vorteilhaften Konditionen für Investitionen vergeben, welche den Strukturwandel besonders begünstigen oder die nachhaltige Entwicklung vorantreiben. Zudem wird die Förderung flexibilisiert, indem die SGH explizit auch Darlehen für Investitionen in Mobilien gewähren darf. Im Weiteren wird die Rolle der SGH als Kompetenzzentrum für die Beherbergungsförderung im Bundesgesetz verankert. Mit der Totalrevision soll die gesetzliche Grundlage auch formell modernisiert werden. Nachfolgend wird dieses Element der Vorlage als «Weiterentwicklung der SGH» beschrieben.

Im Rahmen der Revisionsvorlage wird auch ein Umsetzungsvorschlag für die Motion 22.3021 WAK-N «Gleich lange Spiesse für städtische Individualbetriebe in der Hotellerie» präsentiert. Dadurch würde der Förderperimeter der SGH auf die ganze Schweiz ausgeweitet. Die zusätzliche Nachfrage nach SGH-Darlehen würde aus den liquiden Mitteln der SGH finanziert, oder wenn diese nicht ausreichen durch eine Priorisierung in der Förderung. In den weiteren Ausführungen wird dieses Element der Vorlage mit «Ausweitung Förderperimeter» bezeichnet.

Zudem wird in der Vorlage eine gesetzliche Grundlage für ein zeitlich befristetes Impulsprogramm zur Modernisierung von Beherbergungsbetrieben in saisonalen Feriengebieten zur Diskussion gestellt. Damit würde die Motion 19.3234 Stöckli «Impulsprogramm für die Sanierung von Beherbergungsbetrieben im alpinen Raum» umgesetzt. Das zeitlich befristete Impulsprogramm könnte einen Investitionsschub auslösen und die Beherbergungswirtschaft in den saisonalen Feriengebieten modernisieren. Dazu würden energetisch vorbildlich sanierte Beherbergungsbetriebe mit einem A-Fonds-perdu-Beitrag für «touristische Investitionen» (z.B. Renovation der Zimmer) unterstützt werden können. Das Impulsprogramm würde 10 Jahre dauern. Für die Umsetzung des Impulsprogrammes würden während 10 Jahren insgesamt 195 Millionen Franken zur Verfügung gestellt werden. Dieses Element der Vorlage wird in den nachfolgenden Ausführungen als «Impulsprogramm» bezeichnet.

Die vom Parlament zum Zeitpunkt der Überweisung der beiden Motionen wahrgenommene Dringlichkeit für eine zusätzliche Förderung ist dank der starken Erholung des Tourismus seit der Covid-19-Pandemie heute nicht mehr gegeben. Aufgrund des schwierigen finanzpolitischen Umfelds verfügt der Bund zudem über keinen Spielraum für Mehrausgaben. Die Umsetzung des Impulsprogrammes wäre zudem aufwändig und komplex. Im Weiteren haben Untersuchungen gezeigt, dass Beherbergungsbetriebe in den Städten kaum Bedarf für Investitionsförderung haben. Deshalb ist aus Sicht des Bundesrates eine Ausweitung des Förderperimeters auf die ganze Schweiz nicht angezeigt. Daher hat sich der Bundesrat in der Vernehmlassungsvorlage zwar für die Weiterentwicklung der SGH, aber weiterhin dezidiert gegen die Umsetzung der beiden Motionen ausgesprochen.