Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/68: Totalrevision des Bundesgesetzes über die Förderung der Beherbergungswirtschaft und Entwurf für ein neues Bundesgesetz über das Impulsprogramm zur Modernisierung von Beherbergungsbetrieben in saisonalen Feriengebieten · 17 Seiten
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nicht nur den betroffenen Beherbergungsbetrieben zugute, sondern fördere die gesamte touristische Wertschöpfungskette.
6.2. Ablehnende Positionen zum Impulsprogramm
13 Kantone (AG, AI, AR, BL, FR, GE, NE, NW, SO, SG, TG, ZG, ZH), die Hälfte der Parteien (FDP, SVP), der sgv sowie das KMU-Forum lehnen das Impulsprogramm wie in der Vernehmlassung vorgelegt ab.
Die Vernehmlassungsteilnehmenden welche das Impulsprogramm ablehnen argumentieren, dass das Impulsprogramm hohe Kosten verursache und der finanzielle Spielraum dafür beim Bund fehle (AI, NW, TG, ZH, FDP, SVP). Der Kanton ZH befürchtet sogar, dass das Impulsprogramm nach Ablauf der 10 Jahre nicht ersatzlos aufgehoben wird und dadurch weiterer Finanzierungsbedarf ausgelöst würde. Weiter sei die finanzielle Unterstützung einzelner Branchen problematisch. Das führe zu ungewünschter Industriepolitik und Strukturerhalt (AR, ZG, ZH, SVP, KMU-Forum).
Gleichzeitig sei die Wirkung unklar (BL). Es sei zweifelhaft, ob die Förderung tatsächlich denjenigen Betrieben zugutekäme, welche heute die finanziellen Mittel für eine energetische Sanierung nicht selbst aufbringen können (NE, sgv). Auch einzelne Vernehmlassungsteilnehmende die das Impulsprogramm an sich unterstützen, bemerken, dass ein Risiko bestehe, dass in erster Linie Betriebe unterstützt würden, welche bereits eine hohe Ertragskraft aufweisen und sich die vorgängige energetische Sanierung leisten können.
Ein Teil der Vernehmlassungsteilnehmenden argumentiert, dass das Impulsprogramm komplex in der Umsetzung sei (AI, BL, NE, NW, TG, Städteverband) und lehnen es auch deswegen ab. Der Kanton VS – der sich an sich für das Impulsprogramm ausspricht (vgl. Ziff. 6.1) – weist darauf hin, dass die Koordination mit den kantonalen Kompetenzen und anderen Förderinstrumenten eine Herausforderung sei und zu erhöhtem administrativem Aufwand führen könnte.
Es wird darauf verwiesen, dass genügend Förderprogramme und -instrumente für energetische und touristische Investitionen bestehen. Zudem kommen mit dem Klima- und lnnovationsgesetz weitere Förderinstrumente hinzu. Es bestehe kein Bedarf an zusätzlicher Förderung (BL, FR, GE, SG, SO, TG, ZH, Städteverband). Bei Bedarf sollten eher die bestehenden (nationalen respektive kantonalen, tourismuspolitischen respektive energiepolitischen) Förderinstrumente ausgebaut oder angepasst werden (AR, NE, SG, Städteverband). Insbesondere auch, weil das neue Impulsprogramm mit fast 5 Millionen Franken Aufbaukosten verbunden ist (NE).
Der Kanton TG kritisiert, dass energetische Gebäudeanforderungen als Voraussetzung für die Förderung von touristischen Investitionen sachfremd seien. Zudem bestehe die Gefahr von Doppelfinanzierungen.
6.3. Positionen zu einzelnen Punkten und Bestimmungen des Impulsprogrammes A-Fonds-perdu-Beiträge (Art. 1)
Die Kantone GL, GR, SH, TI, UR, Die Mitte sowie GastroSuisse, HotellerieSuisse und die RKGK
begrüssen besonders, dass die Förderung in Form von A-Fonds-perdu-Beiträgen erfolgen soll. Darlehen würden zu wenig Investitionen auslösen womit das Impulsprogramm kaum Wirkung erzielen würde.
Der Städteverband und der sgv stehen den A-Fonds-perdu-Beiträgen skeptisch gegenüber. Der Städteverband sieht darin für die SGH eine Abkehr von der bisherigen subsidiären Finanzierung. Der sgv zieht grundsätzlich zinslose Darlehen A-Fonds-perdu-Beiträgen vor.