Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/68: Totalrevision des Bundesgesetzes über die Förderung der Beherbergungswirtschaft und Entwurf für ein neues Bundesgesetz über das Impulsprogramm zur Modernisierung von Beherbergungsbetrieben in saisonalen Feriengebieten · 17 Seiten
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Alle Vernehmlassungsteilnehmende sind einverstanden auf die in der Motion 22.3021 WAK-N geforderte Beschränkung der Förderung auf Individualbetriebe zu verzichten.1
5.2. Ablehnende Positionen zur Ausweitung des Förderperimeters
19 Kantone (AI, AG, AR, BE, BL, GR, GL, JU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, TG, TI, UR, VS, ZG), die Hälfte der Parteien (FDP, SVP) sowie die SAB, die RKGK, die AG Berggebiet und das KMU-Forum lehnen die Ausweitung des Förderperimeters ab.
Sie argumentieren, dass mit der Erweiterung des Förderperimeters die Legitimation für die staatliche Intervention (Förderung von Investitionen) verloren ginge und für eine spezifische Branche Sonderkonditionen in der Kreditgewährung geschaffen würden (AI, AR, GR, GL, JU, NE, OW, SG, UR, FDP, KMU-Forum, RKGK). In den städtischen Gebieten bestehe kein Marktversagen in der Finanzierung von Investitionen in die Beherbergungswirtschaft, weshalb eine Öffnung des Förderperimeters zu Mitnahmeeffekten führen würde (AI, AR, BE, BL, GR, JU, NW, OW, SG, SO, TI, UR, ZG, SVP, SAB, RKGK, AG Berggebiet). Die Bergebiete und ländliche Regionen würden über schlechtere Rahmenbedingungen verfügen als die urbanen Zentren (AR, BL, GL, GR, NE, SG, TG, OW, UR, SAB, RKGK, AG Berggebiet). In den Städten sei die lokale Wirtschaft zudem nicht vom Tourismus abhängig und die Tourismusintensität sei nicht gegeben (TG, SAB, AG Berggebiet). Weiter seien die Folgen der Covid-19- Pandemie auch im Tourismus in den Städten überwunden (AR, GR, JU, SG, SO, TG, OW, ZH, SAB,
RKGK, AG Berggebiet).
Weiter befürchten zahlreiche Vernehmlassungsteilnehmende, dass die Ausweitung des Förderperimeters diejenigen Gebiete schlechter stelle für die die Förderung durch die SGH ursprünglich gedacht sei (Gebiete des bisherigen Perimeters) oder finanzielle Folgen für den Bund hätte (AI, AR, GR, NE, NW,
OW, SG, TG, TI, UR, VD, VS, ZG, SAB, RKGK, AG Berggebiet).
Die Kantone AG, BL, SH, TG und TI sowie die SAB und AG Berggebiet weisen darauf hin, dass ein verbindlicher Förderperimeter definiert werden soll. Dabei wird ein Angleich an den örtlichen Wirkungsbereich der NRP begrüsst (AG, SH, SAB, AG Berggebiet). Der Kanton BL fordert, dass der Förderperimeter zeitnahe überprüft und die Kantone bei der Festlegung des Förderperimeters einbezogen werden. Der Kanton TI betont, dass weiterhin der ganze Kanton im Förderperimeter der SGH enthalten sein soll.
Der Kanton TG weist darauf hin, dass Art. 5 Abs. 3 des geltenden Bundesgesetzes über die Förderung der Beherbergungswirtschaft bereits heute eine gewisse Flexibilität zulasse. Dieser Spielraum könne zu Gunsten einer begründbaren Gleichbehandlung genutzt werden.
6. Impulsprogramm (Motion 19.3234 Stöckli)
Das Impulsprogramm zur Umsetzung der Motion 19.3234 Stöckli «Impulsprogramm für die Sanierung von Beherbergungsbetrieben im alpinen Raum» ist umstritten. Es wird von 22 Vernehmlassungsteilnehmenden begrüsst. Davon melden zwei Vernehmlassungsteilnehmende Anpassungsbedarf an. Demgegenüber wird das Impulsprogramm von 17 Vernehmlassungsteilnehmenden abgelehnt. Vor allem die weiteren interessierten Kreise sprechen sich mehrheitlich für das Impulsprogramm aus. Die Kantone, Parteien und gesamtschweizerische Dachverbände sind je etwa hälftig dafür und hälftig dagegen.
1 Dies gilt auch für den Städteverband und das KMU-Forum. Innerhalb dieser zwei Gremien hat sich eine Minderheit dafür ausgesprochen, die Förderung auf unabhängige Hotels und Familienbetriebe respektive auf KMU-Hotelbetriebe zu beschränken.