Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/68: Totalrevision des Bundesgesetzes über die Förderung der Beherbergungswirtschaft und Entwurf für ein neues Bundesgesetz über das Impulsprogramm zur Modernisierung von Beherbergungsbetrieben in saisonalen Feriengebieten · 17 Seiten

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HotellerieSuisse, Parahotellerie Schweiz, STV). Einige Teilnehmende heben nur die stärkere Ausrichtung auf die nachhaltige Entwicklung (LU, NE, VD, Die Mitte, SAB, sgv, AG Berggebiet) andere nur die stärkere Ausrichtung auf die Strukturverbesserung (SH, UR) positiv hervor.

Weiter wird von einigen Vernehmlassungsteilnehmenden die Flexibilisierung der Förderung (GR, NE, SH, SO, TI, VS, RKGK) sowie die formelle Modernisierung der gesetzlichen Grundlagen (SH, TG, Ho-

tellerieSuisse, Parahotellerie Schweiz, STV) besonders geschätzt.

Die Kantone BE, GL, GR und JU begrüssen, dass mit der Totalrevision die Rahmenbedingungen für eine zeitgemässe Investitionsförderung ausgestaltet werden.

Die Kantone AI, SO, TG und ZH begrüssen, dass die Weiterentwicklung der SGH moderat ausfällt und im Rahmen der bestehenden Gefässe und des politisch legitimierten Handlungsrahmen erfolgen soll. Die Kantone FR, GL und ZH begrüssen zudem, dass die Weiterentwicklung der SGH keine finanziellen Auswirkungen für den Bund hat.

4.2. Ablehnende Positionen zur Weiterentwicklung der SGH

Als einzige Vernehmlassungsteilnehmerin lehnt die SVP die Vorlage zur Weiterentwicklung der SGH ab. Die staatliche Abhängigkeit der Tourismusbranche sei zu verringern. Die SVP vermutet, dass die Investitionsförderung der SGH dazu führt, dass die Beherbergungsbetriebe längerfristig von der staatlichen Förderung abhängig werden. Einzig gegen die formelle Modernisierung und die Verankerung des Wissenstransfer hat die SVP nichts einzuwenden.

4.3. Stellungnahmen zu einzelnen Punkten und Bestimmungen der Weiterentwicklung der SGH Schwerpunktsetzung in der Förderung (Art. 1)

Die Mehrheit der Kantone (AG, AR, BE, BL, BS, FR, GL, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, TG, VD, VS, ZG, ZH), die Mehrheit der Parteien (Die Mitte, FDP, SP), die gesamtschweizerischen Dachverbände (Städteverband, SAB, SGB, sgv) und die weiteren interessierten Kreise (KMU-Forum, GastroSuisse,

HotellerieSuisse, Parahotellerie Schweiz, STV, Lausanne, AG Berggebiet) begrüssen die stärkere

Ausrichtung der Fördertätigkeit der SGH auf den Strukturwandel und auf die nachhaltige Entwicklung.

Ein Teil der Vernehmlassungsteilnehmenden (AI, GR, UR, RKGK) fordert, dass die nachhaltige Entwicklung nicht als Ziel in Artikel 1 genannt wird. Die nachhaltige Entwicklung gehöre nicht zum Kerngeschäft der SGH weshalb sie diesbezüglich zwangsläufig von Drittmeinungen abhängig würde. Damit würden Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit der SGH beschädigt. Zudem finde der Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung nur als Sondertatbestand Anwendung (Anwendung nur bei besonders förderungswürdigen Vorhaben) was ebenfalls gegen eine Verankerung im Zielartikel spreche. Artikel 1 sei wie folgt zu verkürzen: «Der Bund fördert die Investitionstätigkeit in der Beherbergungswirtschaft mit dem Ziel, deren Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten und zu verbessern. Diese Förderung erfolgt über die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit (SGH).»

Die Kantone BE, BS, GL, JU, NE, LU, VD, ZH, die Parteien Die Mitte, FDP und SP, die gesamtschweizerischen Dachverbände Städteverband, SAB, SGB, sgv sowie die Branchenverbände HotellerieSuisse, Parahotellerie Schweiz und STV begrüssen die stärkere Ausrichtung auf die nachhaltige Entwicklung besonders. Parahotellerie Schweiz und STV betonen, dass sie bezüglich nachhaltiger Entwicklung von einem dreidimensionalen Nachhaltigkeitsbegriff ausgehen. Nachhaltigkeit sei als Zielbündel zu sehen, das ökologische, soziale und ökonomische Ziele gleichermassen anstrebe.

Der Kanton TI fordert, dass die SGH in ihrer Nachhaltigkeitsstrategie und deren Umsetzung einen stärkeren Fokus auf die ökologische Dimension legen soll, falls das Impulsprogramm zur Modernisierung von Beherbergungsbetrieben in saisonalen Feriengebieten (Motion 19.3234 Stöckli) nicht umgesetzt werden sollte.