Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/86: Änderung des Zivildienstgesetzes · 23 Seiten

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Aus Sicht von Spitex Schweiz und ARTISET wäre es erwünscht, dass auch ein Zivildienst- einsatz für den weiteren Lebens- und Berufslauf eine nützliche Erfahrung darstellen könne. Der Einsatz von Personen mit Fachkenntnissen könne umgekehrt auch für die Betriebe einen grossen Mehrwert bieten. Sie heben hervor, dass die Vollzugsstelle des Bundes mit Artikel 6 zur Arbeitsmarktneutralität Handlungsmöglichkeiten habe, um Fehlanreize zu verhindern. Dazu beantragen sie die folgende Änderung:

• Streichung von Artikel 4 Buchstabe e.

Oder ARTISET als Eventualantrag mit folgendem Text:

• Artikel 4 Buchstabe e: «Ein Einsatz im Pflege- oder Betreuungsbereich fällt nicht unter diese Vorschrift.»

Die FMH beantragt ebenfalls die Streichung von Artikel 4 Buchstabe e, da sie die Massnahme punkto Aufwand für Gesetzgebung und Vollzug nicht als verhältnismässig erachtet.

Der Verein Service Citoyen gibt zu bedenken, dass die Effizienz des Milizsystems vor allem darauf beruhe, dass die Bürgerinnen und Bürger ihre Fähigkeiten in ihren im öffentlichen Interesse geleisteten Dienst einbrächten. Der Verein erachtet das Verbot, Einsätze im öffentlichen Interesse vorzuschlagen, die ein Medizinstudium erfordern, als schikanöse und unwirksame Massnahme. Gerade angesichts der demografischen Entwicklung und der zuneh- menden Wahrscheinlichkeit von Epidemien müssten gerade im Gesundheitswesen die zivilen Einsätze gestärkt werden. Der Verein hält es für zweckmässiger, die Erfahrung des medizinischen oder paramedizinischen Personals in der Armee aufzuwerten, um diese attraktiver zu machen und Abgänge zu vermeiden.

infoDroit.ch warnt vor dem Risiko eines Präzedenzfalls, der ein selektives Vorgehen ermög- lichen würde, bei dem bestimmte Zivildienstleistende in bestimmten Einsätzen dienen oder nicht dienen könnten. Dies käme einer Diskriminierung gleich.

4.5 Massnahme 4

Keine Zulassung von Angehörigen der Armee mit 0 Restdiensttagen.

Die Massnahme wird von den Gegen die Massnahme sprechen sich die nachfolgenden Teilnehmenden folgenden Teilnehmenden aus: unterstützt:

Allianz Sicherheit Schweiz, BE, BL, Centre Amnesty International Schweiz,

Patronal, Chance Schweiz, Die Mitte, EVP, AvenirSocial, CENAC, EKKJ, GE, Grosser FDP, GL, Gruppe RK MZF, NE, SGV, SVP, Rat des Kantons Neuenburg, Gruppe

SZ, TI, UR, VMG, VSWW, ZH CIVIVA, H+ Die Spitäler der Schweiz,

infoDroit.ch, insieme, männer.ch, Procap Schweiz, SAJV, Schweizerisches Rotes Kreuz, SGB, Verein Service Citoyen, VD

Die befürwortenden Teilnehmenden halten bezüglich Massnahme 4 folgende Argumente und Vorbehalte fest:

Gemäss der EVP soll diese Massnahme missbräuchliche Gesuche verhindern, die lediglich dazu dienen, sich der obligatorischen Schiesspflicht zu entziehen, ohne den Tatbeweis im Rahmen von Zivildiensteinsätzen zu erbringen.

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