Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/86: Änderung des Zivildienstgesetzes · 23 Seiten
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kein Handlungsbedarf. Der SGB, männer.ch und die SAJV führen diese beiden Argumente ebenfalls an.
Gemäss VD liessen sich die Bestände der Armee durch Massnahmen zur Steigerung ihrer Attraktivität besser sichern, als dazu ausschliesslich auf Einschränkungen beim Zivildienst zu setzen. Ausserdem hält VD es für verfrüht, den Zugang zum Zivildienst einzuschränken, bevor die Ergebnisse der Massnahmen vorliegen, die im Rahmen des Berichts zur Alimentierung von Armee und Zivilschutz beschlossen wurden.
VD ist ebenfalls der Ansicht, dass die heutige Wahlfreiheit es erlaube, die Gewissensfreiheit zu gewährleisten, und vor allem unverzichtbare Leistungen für die Gemeinschaft ermögliche; dies bedeute einen echten Mehrwert für die Organisationen, in denen Zivildienstleistende eingesetzt würden. Eine starke Reduktion der Anzahl geleisteter Zivildiensttage hätte erhebliche Auswirkungen auf grundlegende Tätigkeitsbereiche. Der SGB schliesst sich diesem Argument an.
GE wendet ein, dass es bei Gewissenskonflikt eine Alternative zum Militärdienst brauche. Die Suche nach Lösungen zur Sicherung der Armeebestände solle vielmehr im Rahmen von Überlegungen über eine grundsätzliche Neugestaltung der Dienstpflicht und der Aufteilung der Bestände erfolgen. GE erinnert daran, dass die Initiative «Für eine engagierte Schweiz (Service-citoyen-Initiative)» zu solchen Diskussionen führen sollte. Dieser Punkt wird auch von männer.ch angeführt.
Das Schweizerische Rote Kreuz gibt zu bedenken, dass der Zivildienst dort zum Einsatz komme, wo Ressourcen für die Erfüllung wichtiger Aufgaben der Gemeinschaft fehlten oder nicht ausreichten, besonders im Gesundheits- und Sozialwesen, wo der Bedarf bestehen bleibe und sogar zunehme. Dem Zivildienst könne auch bei der Prävention und Bewältigung von Katastrophen und Notlagen sowie bei Gesundheitskrisen eine wichtige Funktion für die Gemeinschaft zukommen. Das Schweizerische Rote Kreuz befürchtet, dass die Reduktion der Zulassungen zum Zivildienst diese Aufgaben gefährden könnten.
AvenirSocial, insieme und Procap Schweiz machen geltend, die vorgeschlagene Änderung des Zivildienstgesetzes sei gegen den Zivildienst als Dienstform gerichtet und stelle diesen grundsätzlich infrage. Der Zivildienst werde abgewertet und wichtige Prinzipien wie die Gleichbehandlung aller Dienstpflichtigen oder das Recht, jederzeit einen Gewissenskonflikt geltend zu machen, würden untergraben.
Gemäss Amnesty International Schweiz darf aus Sicht der Glaubens- und Gewissensfreiheit die Länge des Zivildienstes keinen strafenden Charakter aufweisen.
H+ Die Spitäler der Schweiz ist der Ansicht, dass die Revision des Zivildienstgesetzes dem Zivildienst schade, ohne der Armee zu nützen. Die Vorlage würde zu einem Rückgang der Zivildiensteinsätze führen und eine Lücke in den Tätigkeitsbereichen des Zivildienstes hinterlassen. Sie betonen, dass eine Änderung des Zivildienstgesetzes sich mit dem Zivildienst auseinandersetzen und nicht den Versuch unternehmen sollte, unklar definierte Probleme der Armee zu lösen. Zudem halten sie es für politisch fragwürdig, ein gut funktionierendes System zugunsten eines anderen zu verschlechtern; die Instrumente der Armee und des Zivildiensts hätten sich bewährt und würden einander ergänzen.
Die SAJV bedauert, dass die Bedürfnisse der Armee über jene der Zivilgesellschaft gestellt würden. Sie hält fest, dass die verschiedenen Formen von Einsätzen nicht mehr gegeneinander ausgespielt oder hierarchisiert werden sollten und dass sehr viele junge Menschen in der Schweiz bereit seien, sich für die Gemeinschaft zu engagieren, sofern die erteilte Aufgabe sinnstiftend sei und es ihnen ermögliche, sich neue Kompetenzen anzueignen.
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