Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/86: Änderung des Zivildienstgesetzes · 23 Seiten

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Die Massnahme wird von den Gegen die Massnahme sprechen sich die nachfolgenden Teilnehmenden folgenden Teilnehmenden aus: unterstützt:

Allianz Sicherheit Schweiz, BE, BL, Centre Amnesty International Schweiz,

Patronal, Chance Schweiz, Die Mitte, FDP, AvenirSocial, CENAC, EKKJ, EVP, GE,

GL, Gruppe RK MZF, NE, SGV, SVP, SZ, Grosser Rat des Kantons Neuenburg,

TI, UR, VMG, VSWW, ZH Gruppe CIVIVA, H+ Die Spitäler der

Schweiz, infoDroit.ch, insieme, männer.ch, Procap Schweiz, SAJV, Schweizerisches Rotes Kreuz, SGB, Verein Service Citoyen, VD

Die befürwortenden Teilnehmenden halten bezüglich Massnahme 6 folgende Argumente und Vorbehalte fest:

GL plädiert dafür, die Umsetzbarkeit dieser Massnahme vorgängig mit dem Bundesamt für Zivildienst und den Einsatzbetrieben zu klären. Die innerhalb eines Jahres aktuell hohen Abgängerzahlen in den Einsatzbetrieben müssten für die Koordination mitberücksichtigt werden. Allenfalls seien weitere Massnahmen, z. B. die Schaffung weiterer Einsatzplätze, in Betracht zu ziehen.

Chance Schweiz hält fest, dass die Präzisierungen bei der zeitlichen Abfolge und der Mindestdauer die Möglichkeiten der Laufbahnplanung reduzierten. Dadurch werde der Zivildienst weniger attraktiv, was ein Ziel der vorliegenden Revision sei. Wer Militärdienst leiste, habe diese Möglichkeit auch nicht.

Gegen Massnahme 6 wird geltend gemacht:

Für die Gruppe CIVIVA besteht kein Handlungsbedarf für diese Verschärfung der Vollzugsregeln. Sie bezeichnet diese als nicht verhältnismässig und illiberal. Die SPS positioniert sich leicht anders und hebt lediglich hervor, dass kein Handlungsbedarf bestehe.

Die SAJV beklagt eine Ungereimtheit für Dienstpflichtige, die aus einer Sommer-RS zum Zivildienst zugelassen werden: Diese gerieten in einen unverhältnismässigen zeitlichen Engpass, da sie noch etwa ein Jahr Zeit hätten, um sechs Monate Dienst zu organisieren und zu leisten. Die SAJV hält fest, dass sich schwerwiegende Auswirkungen auf das Arbeitsleben oder auf die Ausbildung ergeben könnten, weil diese Personen innerhalb von zwei Kalenderjahren sehr viel Dienstzeit zu leisten hätten. Es dürfe nicht sein, dass eine Massnahme zur Attraktivitätsminderung des Zivildienstes auch zu Lasten der Arbeit- geberinnen und Arbeitgeber sowie Ausbildungsinstitutionen – geschweige denn der Familienpflichten – gehe. Die EVP führt letzteres Argument ebenfalls an.

Die EKKJ argumentiert, dass diese Massnahmen den Grundsatz schwächten, wonach der Tatbeweis ein ausreichender Beleg für die Dienstverweigerung aus Gewissensgründen sei. Zudem liefen die Massnahmen dem Umstand zuwider, dass dienstpflichtige Personen Lösungen bräuchten, um die Erfüllung der Dienstpflicht besser mit ihrer Ausbildung beziehungsweise Anstellung zu vereinbaren.

Der Verein Service Citoyen hält es für wünschenswert, die Organisation des Zivildiensts von jener des Militärdiensts zu trennen. Die Altersgrenze für die Absolvierung des Zivildiensts sollte zudem erhöht werden.

infoDroit.ch warnt, dass die Massnahme zu schwerwiegenden Problemen für Studierende führen würde, besonders wenn sie die Rekrutenschule angefangen und dafür ein Zwischenjahr

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