Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/86: Änderung des Zivildienstgesetzes · 23 Seiten

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• Artikel 16 Absatz 1 wie folgt: «Militärdienstpflichtige können vor oder nach Ausbildungs-, Assistenz- oder Aktivdiensten ein Gesuch um Zulassung zum Zivildienst einreichen, sofern sie die insgesamt zu leistenden Tage Ausbildungsdienst nach der Militärgesetzgebung um mindestens 17 Tage noch nicht erreicht haben.»

Gegen Massnahme 4 wird geltend gemacht:

Die Gruppe CIVIVA sieht keinen Handlungsbedarf. Es sei nicht zu verantworten, wegen jährlich zwei Dutzend Zulassungen zum Zivildienst von Angehörigen der Armee mit 0 Restdiensttagen eine Massnahme zu ergreifen, die das verfassungsmässige Recht, zivilen Ersatzdienst zu leisten, und damit das Grundrecht auf Glaubens- und Gewissensfreiheit verletze. Der Verein Service Citoyen und infoDroit.ch schliessen sich diesem Argument an.

Aus Sicht der SAJV kann ein Gewissenskonflikt jederzeit auftreten; Handlungsbedarf bestehe vielmehr darin, das sehr aufwändige Verfahren der Zulassung zum waffenlosen Dienst zu revidieren. Wenn Dienstpflichtige von Anfang an ohne Hürden einen Militärdienst ohne Waffe leisten könnten, würden nur wenige übrig bleiben, welche diese Massnahme treffen würde.

Der Verein Service Citoyen erachtet diese Massnahme als nutzlos, falls Massnahme 1 ange- nommen wird. Nach Auffassung des Vereins wäre es sogar erfreulich, wenn Bürgerinnen und Bürger ohne konkrete Interessen dahinter freiwillig beschliessen würden, ihren Milizdienst um 150 Tage zu verlängern.

4.6 Massnahme 5

Jährliche Einsatzpflicht ab Zulassung.

Die Massnahme wird von den Gegen die Massnahme sprechen sich die nachfolgenden Teilnehmenden folgenden Teilnehmenden aus: unterstützt:

Allianz Sicherheit Schweiz, BE, BL, Centre Amnesty International Schweiz, ARTISET, Patronal, Chance Schweiz, Die Mitte, FDP, AvenirSocial, CENAC, EKKJ, EVP, GE,

GL, Gruppe RK MZF, NE, SGV, SVP, SZ, Grosser Rat des Kantons Neuenburg,

TI, UR, VMG, VSWW, ZH Gruppe CIVIVA, H+ Die Spitäler der

Schweiz, infoDroit.ch, insieme, männer.ch, Procap Schweiz, SAJV, Schweizerisches Rotes Kreuz, SGB, Spitex Schweiz, Verein Service Citoyen, VD

Die befürwortenden Teilnehmenden halten bezüglich Massnahme 5 folgende Argumente und Vorbehalte fest:

Chance Schweiz hält fest, dass die Präzisierungen bei der zeitlichen Abfolge und der Mindest- dauer die Möglichkeiten der Laufbahnplanung reduzierten. Dadurch werde der Zivildienst weniger attraktiv, was ein Ziel der vorliegenden Revision sei. Wer Militärdienst leiste, habe diese Möglichkeit auch nicht.

Gegen Massnahme 5 wird geltend gemacht:

Die EVP vertritt die Auffassung, dass mit dieser Massnahme lediglich die Attraktivität des Zivildienstes gesenkt werden solle. Sie erinnert daran, dass für Zivildiensteinsätze teilweise eine längere Planungs- und Vorbereitungszeit notwendig sei und diese durch die jährliche Einsatzpflicht erschwert werde bzw. sinnvolle Einsätze verhindern werden könnten. Für viele

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