Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/86: Änderung des Zivildienstgesetzes · 23 Seiten

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1 Ausgangslage

Die Zulassungen zum Zivildienst verharren seit 2009 in absoluten Zahlen auf hohem Niveau (6754 Neuzulassungen im Jahr 2023). Der Bundesrat erachtet die Anzahl Zivildienstzu- lassungen, insbesondere die Anzahl Gesuche von Armeeangehörigen mit bestandener Rekrutenschule, von Fachspezialistinnen und Fachspezialisten sowie von Kadern der Armee als problematisch. Mit der Gesetzesänderung wird Zulassungsgesuchen entgegengewirkt, die wesentlich durch andere Gründe als Gewissenskonflikte motiviert sind. Es gelten neu höhere Anforderungen für Personen, die bereits einen beträchtlichen Teil des Militärdienstes geleistet haben.

Mit sechs gezielten Massnahmen sollen die Gesuche um Zulassung zum Zivildienst sub- stanziell reduziert werden. Diese Massnahmen waren bereits Teil einer Vorlage zur Änderung des Zivildienstgesetzes, die in der Schlussabstimmung in der Sommersession 2020 vom Nationalrat knapp abgelehnt wurde. National- und Ständerat nahmen am 29. September 2022 bzw. 6. März 2023 die Motion 22.3055 der SVP-Fraktion «Armeebestand mittels Massnahmen beim Zivildienst stärken» an. Die Räte folgten damit dem Antrag des Bundesrates auf Annahme der Motion.

Die Motion forderte die sechs folgenden Massnahmen:

1. Die Mindestanzahl von 150 Diensttagen im Zivildienst muss in jedem Fall gewährleistet sein;

2. Faktor 1,5 gilt auch für Unteroffiziere und Offiziere bei der Diensttageberechnung für den Zivildienst;

3. Keine Einsätze im Zivildienst, die ein begonnenes oder abgeschlossenes Human-, Zahn- oder Veterinärstudium erfordern;

4. Keine Zulassung von Angehörigen der Armee mit 0 Restdiensttagen;

5. Jährliche Einsatzpflicht ab Zulassung;

6. Pflicht, den sogenannten «langen Einsatz» spätestens im Kalenderjahr nach der rechtskräftigen Zulassung abzuschliessen, wenn das Gesuch während der RS gestellt wird.

Im Vorentwurf des Bundesrates für das Vernehmlassungsverfahren wurden die sechs Mass- nahmen aufgegriffen und wie folgt formuliert:

1. Mindestanzahl von 150 Diensttagen

2. Faktor 1,5 gilt auch für Unteroffiziere und Offiziere

3. Keine Einsätze, die ein Human-, Zahn- oder Veterinärmedizinstudium erfordern

4. Keine Zulassung von Angehörigen der Armee mit 0 Restdiensttagen

5. Jährliche Einsatzpflicht ab Zulassung

6. Pflicht, den langen Einsatz spätestens im Kalenderjahr nach der rechtskräftigen Zu- lassung abzuschliessen, wenn das Gesuch während der RS gestellt wird

2 Vernehmlassungsverfahren

Am 1. März 2024 eröffnete der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren zur Revision des Zivildienstgesetzes (ZDG). Dieses dauerte bis am 8. Juni 2024.

Die Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens wurde im Bundesblatt vom 6. März 2024 öffentlich bekannt gegeben (BBl 2024 508).

Adressatenliste Angeschrieben Antworten

Kantone und Konferenz der Kantonsregierungen 2725

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