Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/86: Änderung des Zivildienstgesetzes · 23 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 6Fedlex · Ergebnisbericht
Wehrpflichtigen die Sinnhaftigkeit ihrer Aufgabe zu vermitteln, wie sie dies in ihrer Vision «Die Schweizer Armee im Jahr 2030» festhalte. ZH zielt in dieselbe Richtung und gibt an, die Armee selber könne dazu ihren Beitrag leisten, indem sie die Glaubwürdigkeit des Militärs und ihrer Kader sowie einen attraktiven Militärdienst gewährleiste. Dieses Argument wird auch von GL, SZ und ZG vorgebracht.
SG wendet ein, dass mit einer Verschärfung der Zulassungsbedingungen für den Zivildienst weitreichende Folgen für die Kantone und Gemeinden einhergehen könnten. Zivildienst werde oftmals in Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, für Menschen mit Behinderung sowie für Betagte und pflegebedürftige Menschen geleistet. Dies entlaste sowohl die betreuenden Angehörigen als auch die Einrichtungen und damit auch die öffentliche Hand. Aufgrund der demografischen Entwicklung sei in Zukunft mit einer Erhöhung des Bedarfs an Betreuungs- und Pflegeleistungen zu rechnen. Die unterbreiteten Änderungen führten zu einem Rückgang von Zivildiensteinsätzen in diesen Bereichen. SG ist wie TI der Ansicht, dass diese Problematik kaum im Rahmen des vorliegenden Gesetzesvorhabens gelöst werden könne, sondern grundsätzlicher Überlegungen bedürfe.
Gemäss AR, JU, NW, SH, SO, der FDP, der RK MZF und Allianz Sicherheit Schweiz geht die Revision in die richtige Richtung, wird aber die Attraktivität des Zivildienstes kaum im erforderlichen Masse reduzieren. Die grossen Herausforderungen rund um Armee, Zivilschutz und Zivildienst müssten im Rahmen der Anpassungen des Dienstpflichtsystems grundsätzlich angegangen werden.
SZ und Die Mitte machen geltend, der Zivildienst solle nur jenen Personen eine Alternative zum Militärdienst bieten, die diesen aus Gewissensgründen nicht leisten könnten. Die vorliegende Gesetzesrevision verfolge dieses Ziel, ohne dabei den gesellschaftlichen Beitrag der Zivildienstleistenden oder die Tatbeweislösung grundsätzlich in Frage zu stellen.
Die FDP ist überzeugt, dass diese Änderungen im Interesse aller Schweizer Bürgerinnen und Bürger seien, die Sicherheit und Resilienz der Schweiz gewährleisteten und die individuelle Gewissensfreiheit achteten.
Der SGV schliesst sich dieser Argumentation an und warnt zusätzlich vor der Gefahr von Verzerrungen auf dem Arbeitsmarkt aufgrund des Zivildiensts; die Massnahmen könnten zur notwendigen Korrektur beitragen.
Die Vernehmlassungsteilnehmenden, die die Revision vollumfänglich ablehnen, halten folgende Argumente fest:
Die Gruppe mit den nachstehenden Teilnehmenden Ackermatthof, Amt für Asylwesen des Kantons Wallis, anthroSocial, Association DM, Bergschule Avrona, Cevi-Bewegung, Frauen für Frieden Basel, Frauen für Frieden in der Schweiz, Frauen für Frieden Zürich, GRÜNE Schweiz, GSoA, Home médicalisé Les Arbres, Junge EVP, Kibesuisse, Kleinbauern- Vereinigung, Konferenz der Mennoniten der Schweiz, Lukas Stoffel, okaj zürich, Pflege- zentrum Lindenfeld, Pro Velo Schweiz, Schweizerischer Friedensrat, Service Civil International Schweiz, SPS, Stiftung Jugenddorf St. Georg Bad Knutwil, Stiftung myclimate, Stiftung Töpferhaus, Verein Don Camillo, Verein für Sozialpsychiatrie Baselland, Verein Grünwerk - Mensch & Natur, Verein Konkret sowie Wirtschaft und Ökologie SWO übernimmt die Argumente von CIVIVA mit z. T. leicht abweichenden Formulierungen, die jedoch keine Auswirkungen auf den Inhalt haben. Diese aus 32 Mitgliedern bestehende Gruppe (0 Kantone, 2 politische Parteien, 6 persönlich Angeschriebene, 5 nicht persönlich Angeschriebene, 18 Einsatzbetriebe, 1 Privatperson) fällt unter die Kategorie «Vollumfängliche Ablehnung der Massnahmen» und wird nachstehend als «Gruppe CIVIVA» bezeichnet. Die Revision wird hauptsächlich deshalb abgelehnt, weil die Tatbeweislösung verfassungskonform sei und keine freie Wahl biete. Die Alimentierung der Armee sei überdies gewährleistet. Es bestehe deshalb
012-00001 \ COO.2101.112.3.181076 6/23