Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/86: Änderung des Zivildienstgesetzes · 23 Seiten

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eingelegt hätten und das Studium somit praktisch mit Sicherheit um ein zweites Jahr aufschieben müssten. Die Massnahme sei daher unverhältnismässig und diskriminierend verglichen mit den Armeegehörigen, denen üblicherweise die erforderlichen Anpassungen ermöglicht würden, um Studium und militärische Pflichten zu vereinbaren.

5 Bemerkungen und Anträge ausserhalb der Vorlage

Bemerkungen und Anträge zu bereits vorliegenden bzw. möglichen Inhalten oder Abläufen werden hier nicht aufgegriffen. Einige Teilnehmende haben mehrere Bemerkungen und Anträge vorgebracht; da diese thematisch geordnet werden, können die Teilnehmenden bisweilen mehrmals erwähnt werden.

Nach Auffassung von AG und VSK sollten in Artikel 4a Buchstabe e ZDG (Umsetzung Massnahme 3) weitere, zu definierende, Berufskategorien erwähnt werden, die innerhalb der Armee als Schlüsselfunktionen definiert seien und bei denen ein massiver Unterbestand bestehe. Damit könnte diesem Unterbestand bestimmter Funktionen innerhalb der Armee noch besser entgegengewirkt werden.

BL plädiert dafür, mögliche Ausnahmen für Notsituationen (wie z. B. die Covid-Pandemie) zu prüfen. Es sei sinnvoll, die zu diesem Zeitpunkt stark gefragten Medizinalpersonen in ihren angestammten Organisationen bzw. Berufen weiterarbeiten zu lassen und diese Tätigkeit als Dienstzeit anzurechnen. In diesen Notsituationen könnten sie einen grösseren gesell- schaftlichen Mehrwert erzielen als durch die Einberufung in militärische oder zivildienstliche Einheiten.

GE fordert Überlegungen zu einer umfassenden Neugestaltung der Dienstpflicht und der Aufteilung der verfügbaren Bestände. Die vor allem im Hinblick auf die Service-citoyen- Initiative erforderliche Integration des Zivilschutzes müsse ebenfalls untersucht werden.

LU gibt zu bedenken, dass der Entschluss, in den Zivildienst zu wechseln, im Bewusstsein gefällt werde, einen um 50 Prozent grösseren Dienstleistungsaufwand erbringen zu müssen. LU würde es begrüssen, die Gründe für diesen Wechsel näher zu eruieren, um zielgerichteter und nachhaltiger darauf reagieren zu können.

Das CENAC, der Verein Service Citoyen und VS halten fest, dass der Service Citoyen (Gemeinschaftsdienst) mehr Bedürfnisse abdecken würde als die vorgeschlagene Revision.

Chance Schweiz und die SVP halten fest, dass die Annäherung oder Zusammenlegung von Zivildienst und Zivilschutz eine grössere Wirkung hätte als die vorgeschlagenen Massnahmen.

Aus Sicht der SVP sollte die Gewissensprüfung wiedereingeführt werden. Der VMG argu- mentiert gleich und verlangt, dass der Bundesrat diese Möglichkeit erneut prüft.

Die SVP erachtet eine Regelung als notwendig, wonach Zivildienstleistende nach der Bewilligung ihres Gesuches während einer Übergangszeit weiterhin Militärdienst leisten müssten.

ARTISET bringt drei Vorschläge zur Optimierung der Einsätze von Zivildienstleistenden vor. Zivildienstleistende sollten alle Diensttage in einem einzigen Tätigkeitsbereich absolvieren; eine längere Einsatzdauer sollte erleichtert (bzw. ermöglicht) werden, und die Tätigkeits- bereiche, in denen der Zivildienst zum Einsatz kommt, müssten priorisiert werden.

CENAC beantragt, die Möglichkeit eines Teilzeit-Zivildiensts einzuführen.

Die SOG spricht sich dafür aus, dass der Zivildienst vom VBS verwaltet wird.

Nach Dafürhalten der SOG sollten die im Militärdienst «kostenlos» erlangten Fähigkeits- zeugnisse (z. B. Führerausweis) bei einem Wechsel in den Zivildienst aberkannt werden.

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