Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/86: Änderung des Zivildienstgesetzes · 23 Seiten
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4.3 Massnahme 2
Faktor 1,5 gilt auch für Unteroffiziere und Offiziere.
Die Massnahme wird von den Gegen die Massnahme sprechen sich die nachfolgenden Teilnehmenden folgenden Teilnehmenden aus: unterstützt:
Allianz Sicherheit Schweiz, ARTISET, BE, Amnesty International Schweiz,
BL, Centre Patronal, Chance Schweiz, Die AvenirSocial, CENAC, EKKJ, GE, Grosser Mitte, EVP, FDP, GL, Gruppe RK MZF, NE, Rat des Kantons Neuenburg, Gruppe
SGV, SVP, SZ, TI, UR, Verein Service CIVIVA, H+ Die Spitäler der Schweiz,
Citoyen, VMG, VSWW, ZH infoDroit.ch, insieme, männer.ch, Procap Schweiz, SAJV, Schweizerisches Rotes Kreuz, SGB, VD
Die befürwortenden Teilnehmenden halten bezüglich Massnahme 2 folgende Argumente und Vorbehalte fest:
GL erachtet es als unverhältnismässig, wenn beim Armeekader oder bei Spezialistinnen und Spezialisten mit sehr hoher Anzahl Diensttage (ab ca. 400 geleisteten Diensttagen) der Faktor 1,5 Anwendung findet. In diesem Fall sollten die bisher geleisteten Diensttage ab einem definierten Schwellenwert berücksichtigt werden, wobei der bisherige Faktor 1,1 zur Anwendung kommen sollte.
Die EVP unterstützt diese Massnahme, um den Übertritt in den Zivildienst aus persönlichen Gründen zu vermeiden. Gemäss der EVP ist davon auszugehen, dass Personen, die sich für eine weitergehende militärische Ausbildung zur Verfügung stellen, sich der zusätzlich zu leistenden Diensttage bewusst sind. Falls nach erfolgreich durchlaufener Ausbildung dennoch Gewissensgründe aufträten, die einen Übertritt in den Zivildienst nach sich ziehen, wäre der Faktor 1,5 bei der Berechnung der Anzahl Zivildiensttage nach Ansicht der EVP angemessen.
Der SGV unterstützt das Ziel, dass insbesondere in Bezug auf die Kader die Zahl der Zulassungen zum Zivildienst sinken solle, weil die personelle Alimentierung der Armee Vorrang haben müsse.
Die Allianz Sicherheit Schweiz, der VMG und die SOG sprechen sich dafür aus, dass der Zivildienst 1,8-mal so lange dauert wie die insgesamt noch zu leistenden Tage Ausbildungs- dienst nach Militärgesetz. Sie argumentieren, es gelte, entsprechend Fairness gegenüber Zivildienstleistenden zu schaffen, die ein deutlich geringeres Risiko für Leib und Leben eingingen. Zugleich trage ein höherer Faktor zum Verfassungsgrundsatz der Wehrpflicht bei. Die SOG unterbreitet den folgenden Textvorschlag:
• Artikel 8 Absatz 1: «Der Zivildienst dauert 1,8-mal so lang wie die insgesamt noch zu leistenden Tage Ausbildungsdienst nach der Militärgesetzgebung, mindestens jedoch 150 Diensttage.»
Nach Auffassung von ARTISET würde diese Massnahme bewirken, dass die Anzahl geleisteter Zivildiensttage von ehemaligen höheren Unteroffizieren und Offizieren sowie von Spezialfällen nicht vermindert, sondern gesteigert würde.
Gemäss dem Verein Service Citoyen spricht nichts dafür, das Tatbeweisniveau für höhere Kader gegenüber den restlichen Truppen zu senken. Der Verein befürwortet eine Angleichung der Bedingungen für den Übertritt zum Zivildienst, um die diesbezüglichen administrativen
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