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Vernehmlassung 2024/25: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2025 · 19 Seiten
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Verordnung über den Wasserbau «%ASFF_YYYY_ID»
Art. 39 Schutz vor Naturereignissen
1Abgeltungen für die Grundlagenbeschaffung und die Massnahmen werden global gewährt. Die Höhe der globalen Abgeltungen wird zwischen dem BAFU und dem betroffenen Kanton ausgehandelt und richtet sich nach:
a. dem Risiko von Naturereignissen;
b. dem Umfang, der Wirkung und der Qualität der Massnahmen.
2Abgeltungen können einzeln gewährt werden, wenn die Massnahmen:
a. einen kantonsübergreifenden Bezug aufweisen;
b. Schutzgebiete oder Objekte nationaler Inventare berühren;
c. wegen der möglichen Alternativen oder aus anderen Gründen in besonderem Mass eine komplexe oder spezielle fachliche Beurteilung erfordern; oder
d. unvorhersehbar waren.
3Der Beitrag an die anrechenbaren Kosten der Grundlagenbeschaffung beträgt 50 Prozent.
4Der Beitrag an die Kosten der Massnahmen beträgt zwischen 35 und 45 Prozent und richtet sich nach:
a. dem Grad der Umsetzung der Grundlagen;
b. dem Umfang, der Wirkung und der Qualität der Massnahmen.
5Der Beitrag nach Absatz 4 kann ausnahmsweise um bis zu 20 Prozent erhöht werden, sofern ein Kanton durch ausserordentliche Schutzmassnahmen gegen Naturereignisse, die namentlich nach Unwetterschäden ergriffen werden, erheblich belastet wird.
6Keine Abgeltungen werden gewährt für:
a. Massnahmen zum Schutz von Bauten und Anlagen, die zum Zeitpunkt der Errichtung in bereits ausgeschiedenen Gefahrenzonen oder bekannten Gefahrengebieten erstellt wurden, und nicht zwingend an diesen Standort gebunden waren;
b. Massnahmen zum Schutz touristischer Bauten und Anlagen wie Seilbahnen, Skilifte, Skipisten oder Wanderwege, die sich ausserhalb des Siedlungsgebietes befinden;
c. die Umsetzung der Grundlagen und Massnahmen in der Richt- und Nutzungsplanung sowie in den übrigen raumwirksamen Tätigkeiten;
d. den Betrieb von Warneinrichtungen sowie die durch den Grundauftrag abgedeckten Aufwendungen der Führungs- und Einsatzkräfte;
e. die Erarbeitung von kantonalen Arbeitshilfen, Richt- und Leitlinien.