Vorlage

Vernehmlassung 2024/25: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2025 · 19 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 6Fedlex · Vorlage

Verordnung über den Wasserbau «%ASFF_YYYY_ID»

grammvereinbarungen festgelegt und richtet sich nach dem Umfang der Grundlagenbeschaffung.

2Abgeltungen für die Massnahmen des Hochwasserschutzes werden global gewährt. Die Höhe der globalen Abgeltungen wird zwischen dem BAFU und dem betroffenen Kanton ausgehandelt und richtet sich nach:

a. dem Hochwasserrisiko;

b. dem Umfang, der Wirkung und der Qualität der Massnahmen.

3Abgeltungen können mittels Verfügung einzeln gewährt werden, wenn die Massnahmen:

a. mehr als 5 Millionen Franken kosten;

b. einen kantonsübergreifenden Bezug aufweisen oder Landesgrenzgewässer betreffen;

c. Schutzgebiete oder Objekte nationaler Inventare berühren;

d. wegen der möglichen Alternativen oder aus anderen Gründen in besonderem Mass eine komplexe oder spezielle fachliche Beurteilung erfordern; oder

e. unvorhersehbar waren.

4Abgeltungen für Mehrleistungen bei Massnahmen richten sich nach:

a. dem Grad der Umsetzung der Grundlagen;

b. dem Umfang, der Wirkung und der Qualität der Massnahmen.

5Abgeltungen für ausserordentliche Schutzmassnahmen gegen Naturgefahren richten sich nach:

a. der Notwendigkeit der Massnahmen als Folge einer ausserordentlichen Situation;

b. der erheblichen finanziellen Belastung des betroffenen Kantons;

c. der Gesamtsicht der Planung.

4. Abschnitt: Verfahren bei der Gewährung globaler Abgeltungen

Art. 13 Gesuch

1Der Kanton reicht alle vier Jahre ein Gesuch um globale Abgeltungen beim BAFU ein.

2Das Gesuch muss Angaben enthalten über:

a. die zu erreichenden Programmziele;

b. die zur Zielerreichung voraussichtlich notwendigen Grundlagen sowie Massnahmen und deren Durchführung.

3Bei Massnahmen mit kantonsübergreifender Wirkung stellen die Kantone die Koordination der Gesuche mit den betroffenen Kantonen sicher.