Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/67: Änderung der Arbeitslosenversicherungsverordnung und der Verordnung über die Verwaltungskostenentschädigung der Arbeitslosenkassen · 20 Seiten
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1 Ausgangslage
Die eidgenössischen Räte haben am 14. Juni 2024 die Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes vom 25. Juni 19821 (AVIG) verabschiedet (23.084). Mit der Annahme der Motion 20.3665 Müller Damian im März 2021 hat der Bundesrat die Umsetzung der Motion zum Anlass genommen, weitere Anpassungen im AVIG vorzuschlagen.
Neben der Umsetzung der Motion Müller Damian zur Kostentransparenz bei den Arbeitslosenkassen (ALK) beinhaltet die Vorlage Gesetzesanpassungen im Bereich der Berufspraktika für junge Erwachsene, Anpassungen, um die Interoperabilität zwischen den von der Ausgleichsstelle der Arbeitslosenversicherung (ALV) betriebenen Informationssystemen zu erleichtern und neu auch das Recht zur Bekanntgabe von Daten an die kantonalen Fachstellen für die Inkassohilfe. Zusätzlich werden notwendige Präzisierungen sowie sprachliche und formelle Anpassungen vorgeschlagen.
Um den Inhalt der Teilrevision des AVIG umzusetzen, sind Anpassungen in der Arbeitslosenversicherungsverordnung vom 31. August 19832 (AVIV) und der ALV-Informationssystemeverordnung vom 26. Mai 20213 (ALV-IsV) notwendig. Die Umsetzung der Motion Müller Damian gibt Anlass, die Verordnung über die Verwaltungskostenentschädigung der Arbeitslosenkassen vom 12. Februar 19864 einer Totalrevision zu unterziehen inklusive neuem Titel: Verordnung über die Entschädigung der Verwaltungskosten der Arbeitslosenkassen (Arbeitslosenkassenentschädigungsverordnung, ALK-EntschV).
Der Bundesrat hat am 13. November 2024 das Vernehmlassungsverfahren für diese drei Verordnungen zur Umsetzung der Teilrevision des AVIG eröffnet. Die Vernehmlassung dauerte bis am 3. März 2025.
2 Übersicht über die Ergebnisse der Vernehmlassung
Die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft und die interessierten Kreise wurden eingeladen, an der Vernehmlassung teilzunehmen. Es wurden 63 Behörden und Organisationen angeschrieben. Insgesamt gingen bis am 3. März 2025 beim Eidg. Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) zu den in der Vorlage enthaltenen Bestimmungen 41 Rückmeldungen ein. BE, Centre Patronal und privatim trafen nach Ablauf der Frist ein (total 44 Rückmeldungen). AIS, Centre Patronal, privatim und Taskforce Culture haben ohne persönliche Einladung eine Stellungnahme eingereicht. Privatpersonen haben nicht Stellung genommen.
Der vorliegende Bericht zeigt die Ergebnisse der Vernehmlassung auf. Alle eingereichten Stellungnahmen können auf folgender Seite eingesehen werden: www.admin.ch > Vernehmlassungen > Abgeschlossene Vernehmlassungen