Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/67: Änderung der Arbeitslosenversicherungsverordnung und der Verordnung über die Verwaltungskostenentschädigung der Arbeitslosenkassen · 20 Seiten

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Bonus-Malus-System zur Effizienz antreiben solle, insbesondere weil Personalkosten den grössten Anteil der Verwaltungskosten ausmachten, woran auch die in Artikel 8 Absatz 6 enthaltene Bestimmung nichts ändere. SH plädiert dafür, dass im Rahmen der konkreten Ausgestaltung und Umsetzung des Bonus-Malus-Systems nebst dem Effizienzgedanken auch Qualitätsaspekten das entsprechende Gewicht beigemessen wird und diese angemessene Berücksichtigung finden.

SP, OCST, SGB, SIT, Syndicom, Travail.Suisse und Unia sind der Meinung, dass das Bonus-Malus-System und insbesondere der Malus zu einer Ungleichbehandlung von privaten und öffentlichen ALK führe. Bei öffentlichen ALK werde ein Malus durch die Steuerzahler beglichen, bei privaten ALK durch den Träger. Dies könne für private Träger existenzbedrohend sein, für Kantone nicht. OCST und Travail.Suisse weisen zudem darauf hin, dass private Träger und ihre Mitglieder ein doppeltes Malusrisiko tragen würden; einerseits als Träger der privaten ALK und andererseits als Steuerzahler ihres Kantons. Gemäss OCST würden die zusätzlichen Kosten privater ALK zu Lasten von Gewerkschaftsmitgliedern gehen, auch wenn diese nie Leistungen der ALV bezogen hätten. SP, SGB, Syndicom, Travail.Suisse und Unia sehen die privaten ALK zudem im Wettbewerbsnachteil, da die kantonalen ALK Synergie- und Skaleneffekte mit den kantonalen Behörden der öffentlichen Arbeitsvermittlung nutzen könnten, was den privaten ALK unter anderem aus Datenschutzgründen nicht möglich sei. Die Vollzugskosten der RAV und der KAST würden wiederum über den Ausgleichsfonds der ALV finanziert, welche im Gegensatz zum Vollzug der ALK keinem Bonus- und Malus-System unterlägen. Gemäss SGB ist zu verhindern, dass den privaten ALK ein Nachteil entstehe.

SP, SGB, Travail.Suisse, Syndicom und Unia verlangen die Sicherstellung einer effektiven Freiheit der Kassenwahl, welche sie als gefährdet sehen. Travail.Suisse erachtet die Bedingungen für ein Bonus-Malus-System als nicht gegeben und hat grösste Vorbehalte gegenüber der effektiven Umsetzung. Gefordert wird eine tiefere Kostenbeteiligung für private Träger (OCST und Travail.Suisse), ein höherer Zielwert für private ALK oder die Aufgabe des Systems in dieser Art (Syndicom und Unia), eine höhere Abgeltung des Trägerhaftungsrisikos (Travail.Suisse) und allgemeine Massnahmen zur Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs bzw. zur Verhinderung von Wettbewerbsnachteilen (SP, SBG, Travail.Suisse).

SP, Syndicom und SGB kritisieren, dass die derzeitige Ausgestaltung des geplanten Bonus-Malus-Systems falsche Anreize setze und die Effizienz auf Kosten der Dienstleistungsqualität steigere. SO und ZG weisen darauf hin, dass selbst bei rationeller Betriebsführung und einem wirtschaftlichen Einsatz der Ressourcen, was gemäss SO an der Höhe der erarbeiteten Leistungspunkte pro angestellte Person gemessen werde, ein Malus nicht per se ausgeschlossen sei. Unia und Syndicom bemängeln, dass die Berechnung der Bonus-/Malusgrenze auf Basis des um regionale Kostenfaktoren bereinigten Basiszielwerts eine Ungleichheit zwischen den öffentlichen und den privaten ALK schaffe, da ein Defizit oder ein Malus ungleich grössere Auswirkungen auf die privaten ALK habe.

3.2.2.1.7 Bereinigung um regionale Kostenfaktoren (Art. 7 Abs. 2 VE-ALK-EntschV)

Die in Absatz 2 abgebildete Regelung wird von den Kantonen SO und ZG begrüsst.

TI bemängelt, dass die Berücksichtigung exogener Kostenfaktoren aufgrund regionaler Unterschiede bei Löhnen und Büromieten problematisch und nachteilig für die ALK in ihrem Kanton sei.

OCST hebt hervor, dass ALK stark benachteiligt würden, da die Löhne, die an die Angestellten gezahlt werden, in allen Kantonen ähnlich seien. Da leistungsfähiges Personal kompetent und langjährig angestellt bzw. ausgebildet werden müsse, hätten kompetente Mitarbeitende im Laufe der Jahre entsprechende Lohnerhöhungen erzielt. Die Korrektur der exogenen Faktoren widerspräche zudem den Grundsätzen der nationalen Kohäsion und des Föderalismus,