Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/77: Totalrevision der EDI-Verordnungen über Fachbewilligungen im Bereich Chemikalien · 31 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 10Fedlex · Ergebnisbericht

3 Anmerkungen zur VFB-DB

3.1 Grundsätzliche Überarbeitung

Wer

allpeco; IFC; OdA igba; SVG; VHF

3.2 Zustimmung mit Änderungswünschen

Wer

APChim; APRT; aqua suisse; ASSA; HotellerieSuisse; SBV (Bademeister)

3.3 Allgemeine Bemerkungen

Wer Was LU Keine separate Terminologie zum Regelungsgegenstand der VFB-DB

Anstelle des Begriffs „Gemeinschaftsbad“ soll direkt auf die TBDV verwiesen werden, die den Begriff „öffentlich zugängliches Bad“ verwendet.

aqua suisse; IFC Unternehmerischer, finanzieller und organisatorischer Handlungsspielraum der

Prüfungs- und Weiterbildungsanbieter soll gewahrt werden. Prüfungsgebühren und Kurskosten müssen sich nach Marktpreisen richten. Praxisbezug der Fachbewilligung soll gewahrt und eine Akademisierung verhindert werden.

allpeco Angesichts der Herausforderungen, die die Covid 19 Pandemie aufgezeigt hat,

sollte eine Fachbewilligung für Desinfektion (VFB-D), die auf verschiedene Fachrichtungen zugeschnitten ist, ausgearbeitet werden.

APChim; aqua Die Einführung der obligatorischen Weiterbildung wird begrüsst, da die bisherigen suisse; ASSA; IFC Weiterbildungsangebote nur begrenzt genutzt wurden.

APRT, aqua suisse; Modalitäten der Weiterbildung solen geregelt werden, um die Sicherheit in IFC Betrieben zu erhöhen.

Aqua suisse Vorgabe zur Anerkennung neuer Prüfungs- und Weiterbildungsstellen einfügen. VHF Behörden müssen sicherstellen, dass die Vergabe von Lizenzen für

Prüfungsstellen und Weiterbildungseinrichtungen innert nützlicher Frist erfolgt. ASSA Der Modernisierung und Vereinheitlichung der Regelungen wird zugestimmt.

Zentral ist eine praxisnahe Ausgestaltung, die den vielfältigen Realitäten in der kommunalen Sport- und Bäderlandschaft Rechnung trägt.

3.4 Art. 1 Geltungsbereich

Wer Was AG; AR; BE; BL; BS; Prüfen, ob der Geltungsbereich der VFB-DB insbesondere auf GE; GL; GR; FR; JU; Duschanlagen gemäss TBDV ausgeweitet werden kann

NW; OW; SG; SH; Da Mindesttemperaturen für Wasser in Duschanlagen diskutiert werden,

SO; SZ; TG (Richtlinien des SVGW) ist zu überlegen, ob die Fachbewilligungspflicht auf

Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen (TBDV; SR 817.022.11) unterstehenden Anlagen ausgeweitet werden soll, sofern Biozide eingesetzt werden (Stichwort: Legionellenbekämpfung). Die nötigen

Fachkenntnisse unterscheiden sich nicht.

3.5 Art. 2 Gemeinschaftsbäder

Wer Was