Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/77: Totalrevision der EDI-Verordnungen über Fachbewilligungen im Bereich Chemikalien · 31 Seiten

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5 Anmerkungen zur VFB-B

5.1 Allgemeine Ablehnung des Vorentswurfs

Wer Was SBV Ablehnung einer zusätzlichen Fachbewilligung nach VFB-B im

Vorratsschutz. Eine zusätzliche separate Bewilligung mit Weiterbildung wird insbesondere für landwirtschaftliche Betriebe, die Ihre Produkte selbst lagern abgelehnt.

5.2 Grundsätzliche Überarbeitung

Wer

allpeco

5.3 Zustimmung mit Änderungswünschen

Wer

VSS

5.4 Allgemeine Bemerkungen

Wer Was AR; AG; BE; BL; BS; Begrüssen, dass nur Fachbewilligungsinhaber/-innen Begasungsmittel

FR; GE; GL; GR; JU; einsetzen dürfen.

SG; SH; SO; TG; VS Die Möglichkeit der Anleitung wie in der VFB-S vorgesehen, wäre aufgrund der ZH akuten Gefahren durch Begasungsmittel nicht vertretbar.

TG Die Gefahren für Mensch und Umelt sind mit denjenigen in der Landwirtschaft

vergleichbar. Die qualitativen Anforderungen sind damit mindestens denjenigen der Landwirtschaft gleichzusetzen. Dies ist mit der jetzigen Vorlage nicht der Fall. allpeco Eine Praxisschulung bei erster Gaslieferung durch einen Generalimporteur für

Phosphorwasserstoff (PH3) ist notwendig. Es ist nicht akzeptabel, dass eine neue Verordnung in Kraft tritt, die lediglich PH3 regelt.

5.5 Art. 2 Fachbewilligung

Art. 2 Abs. 1 Wer Was

AI; AG; BE; BL; BS; Prüfen, ob Kriterien sinnvoll wären, die es möglich machen weitere Gase in die FR; GE; GL; GR; JU; bisher abgeschlossene Liste aufzunehmen (z.B Stoffgruppen mit H330

NW; OW; SG; SH; «Lebensgefahr beim Einatmen»). Schwefeldioxid fehlt in der Liste

SO; SZ; VS

TI Gase streichen, für die es keine zugelassenen Produkte gibt.

TG Für die Anwendung von Sulfuryldifluorid muss auch die Fachbewilligung

Landwirtschaft ausreichend sein.

5.6 Art. 3 Gültigkeitsdauer und Verlängerung

Wer Was

BE; BL; BS; TG Falls die Weiterbildungsprüfung mit der Fachprüfung gemäss Art. 4

gleichzusetzen ist, ist Art. 3 entsprechend anzupassen.