Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/77: Totalrevision der EDI-Verordnungen über Fachbewilligungen im Bereich Chemikalien · 31 Seiten
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5 Anmerkungen zur VFB-B
5.1 Allgemeine Ablehnung des Vorentswurfs
Wer Was SBV Ablehnung einer zusätzlichen Fachbewilligung nach VFB-B im
Vorratsschutz. Eine zusätzliche separate Bewilligung mit Weiterbildung wird insbesondere für landwirtschaftliche Betriebe, die Ihre Produkte selbst lagern abgelehnt.
5.2 Grundsätzliche Überarbeitung
Wer
allpeco
5.3 Zustimmung mit Änderungswünschen
Wer
VSS
5.4 Allgemeine Bemerkungen
Wer Was AR; AG; BE; BL; BS; Begrüssen, dass nur Fachbewilligungsinhaber/-innen Begasungsmittel
FR; GE; GL; GR; JU; einsetzen dürfen.
SG; SH; SO; TG; VS Die Möglichkeit der Anleitung wie in der VFB-S vorgesehen, wäre aufgrund der ZH akuten Gefahren durch Begasungsmittel nicht vertretbar.
TG Die Gefahren für Mensch und Umelt sind mit denjenigen in der Landwirtschaft
vergleichbar. Die qualitativen Anforderungen sind damit mindestens denjenigen der Landwirtschaft gleichzusetzen. Dies ist mit der jetzigen Vorlage nicht der Fall. allpeco Eine Praxisschulung bei erster Gaslieferung durch einen Generalimporteur für
Phosphorwasserstoff (PH3) ist notwendig. Es ist nicht akzeptabel, dass eine neue Verordnung in Kraft tritt, die lediglich PH3 regelt.
5.5 Art. 2 Fachbewilligung
Art. 2 Abs. 1 Wer Was
AI; AG; BE; BL; BS; Prüfen, ob Kriterien sinnvoll wären, die es möglich machen weitere Gase in die FR; GE; GL; GR; JU; bisher abgeschlossene Liste aufzunehmen (z.B Stoffgruppen mit H330
NW; OW; SG; SH; «Lebensgefahr beim Einatmen»). Schwefeldioxid fehlt in der Liste
SO; SZ; VS
TI Gase streichen, für die es keine zugelassenen Produkte gibt.
TG Für die Anwendung von Sulfuryldifluorid muss auch die Fachbewilligung
Landwirtschaft ausreichend sein.
5.6 Art. 3 Gültigkeitsdauer und Verlängerung
Wer Was
BE; BL; BS; TG Falls die Weiterbildungsprüfung mit der Fachprüfung gemäss Art. 4
gleichzusetzen ist, ist Art. 3 entsprechend anzupassen.