Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/77: Totalrevision der EDI-Verordnungen über Fachbewilligungen im Bereich Chemikalien · 31 Seiten
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ähnlichen Dokumenten. Nur so können bestehende Unsicherheiten beseitigt sowie Klarheit und Rechtssicherheit geschaffen werden.
Art. 5 Abs. 1 Bst. a und b Wer Was APChim; APRT Zweijährige Übergangsfrist zur Ausbildung von neuem Personal einführen
Bei ständiger Anwesenheitspflicht müssen Betriebe, die bisher nur einmal pro Woche angeleitet wurden ab 1.1.2026 Zeit haben, um neues Personal
auszubilden.
aqua suisse Litera a streichen da nicht relevant für die Ausbildung und die Prüfung zur
Fachbewilligung, da er einen sachfremden und unbegründeten Eingriff in die freie Betriebsorganisation der Betriebe darstellt.
SVG; VHF Neuformulierung der Pflichten der anleitenden Person
Die Inhaberin oder der Inhaber einer Fachbewilligung darf andere Personen anleiten, die nach Abs. 2 definierten Tätigkeiten im Rahmen der Fachbewilligung selbständig durchzuführen. Die Inhaberin oder der Inhaber einer Fachbewilligung muss die Schulung der anzuleitenden Person vor Ort auf der Anlage durchführen, dokumentieren und der angeleiteten Person zur Verfügung stellen.
Art. 5 Abs. 2 Wer Was AG; AR; BE; BL; BS; Pflicht zur Protokollierung der Parameter und Korrekturmassnahmen
FR; GE; GL; GR; JU; Zusätzlicher Buchstabe einzufügen: [dass die angeleitete Person] «die zur
NW; OW; SG; SH; Überwachung der Wasserqualität relevanten Parameter und allenfalls
SO; SZ; VD; VS; vorgenommene Korrekturmassnahmen protokolliert.»
SVG; VHF
AG; AR; BE; BL; BS; Kenntnis und Umsetzung der Notfallmassnahmen
FR; GE; GL; GR; JU; Zusätzlicher Buchstabe einfügen: [dass die angeleitete Person] «die
NW; OW; SH; SG; Sofortmassnahmen im Notfall kennt und umsetzen kann.»
SO; SZ; TG; VD; VS;
SVG; VHF
Art. 5 Abs. 3 Wer Was AG; AR; BE; BL; BS; Inhalt resp. Umfang der Dokumentation der Anleitung ergänzen
FR; GE; JU; SG; SH; Die Inhaberin oder der Inhaber einer Fachbewilligung muss die Anleitung
SO; VD; VS; mindestens im Umfang gemäss Abs. 2 dokumentieren und der angeleiteten
Person zur Verfügung stellen.
TI Neue Bst a einfügen: Die Dokumentation muss für den Vollzug leicht überprüfbar
sein. Der oder die Bewilligungsinhabende muss Unterlagen zur Verfügung stellen, die die Durchführung der Schulung des instruierten Personals belegen.
3.9 Art. 6 Fachprüfung
Wer Was
VD In Abs. 3 den Begriff „Fragenkatalog“ statt „Aufgabenkatalog“ verwenden
aqua suisse; IFC; Anforderungen an Fachprüfung in Wegleitung regeln (Basis SBFI Merkblatt)
OdA igba Anhang 2 weist organisatorische Mängel auf. Zudem können keine
praxisrelevanten Anpassungen und Ergänzungen zeitnah vorgenommen werden, da dazu jeweils eine Verordnungsrevision anzustossen wäre. Die Wegleitung wird in Zusammenarbeit mit den Prüfungsstellen erarbeitet.