Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/77: Totalrevision der EDI-Verordnungen über Fachbewilligungen im Bereich Chemikalien · 31 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 13Fedlex · Ergebnisbericht

ähnlichen Dokumenten. Nur so können bestehende Unsicherheiten beseitigt sowie Klarheit und Rechtssicherheit geschaffen werden.

Art. 5 Abs. 1 Bst. a und b Wer Was APChim; APRT Zweijährige Übergangsfrist zur Ausbildung von neuem Personal einführen

Bei ständiger Anwesenheitspflicht müssen Betriebe, die bisher nur einmal pro Woche angeleitet wurden ab 1.1.2026 Zeit haben, um neues Personal

auszubilden.

aqua suisse Litera a streichen da nicht relevant für die Ausbildung und die Prüfung zur

Fachbewilligung, da er einen sachfremden und unbegründeten Eingriff in die freie Betriebsorganisation der Betriebe darstellt.

SVG; VHF Neuformulierung der Pflichten der anleitenden Person

Die Inhaberin oder der Inhaber einer Fachbewilligung darf andere Personen anleiten, die nach Abs. 2 definierten Tätigkeiten im Rahmen der Fachbewilligung selbständig durchzuführen. Die Inhaberin oder der Inhaber einer Fachbewilligung muss die Schulung der anzuleitenden Person vor Ort auf der Anlage durchführen, dokumentieren und der angeleiteten Person zur Verfügung stellen.

Art. 5 Abs. 2 Wer Was AG; AR; BE; BL; BS; Pflicht zur Protokollierung der Parameter und Korrekturmassnahmen

FR; GE; GL; GR; JU; Zusätzlicher Buchstabe einzufügen: [dass die angeleitete Person] «die zur

NW; OW; SG; SH; Überwachung der Wasserqualität relevanten Parameter und allenfalls

SO; SZ; VD; VS; vorgenommene Korrekturmassnahmen protokolliert.»

SVG; VHF

AG; AR; BE; BL; BS; Kenntnis und Umsetzung der Notfallmassnahmen

FR; GE; GL; GR; JU; Zusätzlicher Buchstabe einfügen: [dass die angeleitete Person] «die

NW; OW; SH; SG; Sofortmassnahmen im Notfall kennt und umsetzen kann.»

SO; SZ; TG; VD; VS;

SVG; VHF

Art. 5 Abs. 3 Wer Was AG; AR; BE; BL; BS; Inhalt resp. Umfang der Dokumentation der Anleitung ergänzen

FR; GE; JU; SG; SH; Die Inhaberin oder der Inhaber einer Fachbewilligung muss die Anleitung

SO; VD; VS; mindestens im Umfang gemäss Abs. 2 dokumentieren und der angeleiteten

Person zur Verfügung stellen.

TI Neue Bst a einfügen: Die Dokumentation muss für den Vollzug leicht überprüfbar

sein. Der oder die Bewilligungsinhabende muss Unterlagen zur Verfügung stellen, die die Durchführung der Schulung des instruierten Personals belegen.

3.9 Art. 6 Fachprüfung

Wer Was

VD In Abs. 3 den Begriff „Fragenkatalog“ statt „Aufgabenkatalog“ verwenden

aqua suisse; IFC; Anforderungen an Fachprüfung in Wegleitung regeln (Basis SBFI Merkblatt)

OdA igba Anhang 2 weist organisatorische Mängel auf. Zudem können keine

praxisrelevanten Anpassungen und Ergänzungen zeitnah vorgenommen werden, da dazu jeweils eine Verordnungsrevision anzustossen wäre. Die Wegleitung wird in Zusammenarbeit mit den Prüfungsstellen erarbeitet.