Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/77: Totalrevision der EDI-Verordnungen über Fachbewilligungen im Bereich Chemikalien · 31 Seiten
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4 Anmerkungen zur VFB-S
4.1 Grundsätzliche Überarbeitung
Wer
allpeco
4.2 Zustimmung mit Änderungswünschen
Wer
VSS
4.3 Allgemeine Bemerkungen
Wer Was TG Die Anpassung der Verordnung wird grundsätzlich begrüsst
Bekämpfungsmittel werden primär in befestigten Strukturen eingesetzt und stellen damit eine erhöhte Gefahr für den Menschen und die Umwelt durch Migration in Oberflächengewässer (Abflüsse und Abschwemmung über Schächte) und
Grundwasser (unbewachsene Oberflächen wie Kiesplätze etc.) dar. Die
qualitativen Anforderungen sind damit mindestens denjenigen der Landwirtschaft gleichzusetzen. Dies ist mit der jetzigen Vorlage nicht der Fall.
AG; AR; BE; BL; BS; Bei Beschwerden von Kunden gibt es wenig konkrete Handhabe im Vollzug
FR; GE; GL; GR; Beschwerden beziehen sich hauptsächlich auf unqualifiziertes Personal, das SG; SH; SO keine Auskunft geben kann, auf dubiose Internetplattformen und auf überhöhte
Preise, die nicht vorgängig kommuniziert werden und dass sofortige Barzahlung vor Ort verlangt wird. Die Vollzugsstellen haben wenig konkrete Handhabe, um dagegen vorzugehen. Die Dienstleister und der oder die zuständige
Fachbewilligungsinhabende können nicht zurückverfolgt werden.
BL Bei nicht sachgemässen Bekämpfungsaktionen ausländischer Dienstleister ist die
intensivere Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden oder andere
Massnahmen zu prüfen.
allpeco Wir fordern eine umfassende und einheiltiche Regelung für alle in der Verordnung
aufgeführten Bewilligungsarten der allgemeinen Schädlingsbekämpfung, um die Sicherheit und Effektivität in diesem Bereich zu gewährleisten.
4.4 Art. 1 Geltungsbereich
Wer Was
FR Der Begriff „Schädlingsbekämpfungsmittel“ ist verwirrend, da in der vorliegenden
Verordnung nur wenige Biozide und eine Pflanzenschutzmittelart erwähnt werden. Es gibt viele weitere Schädlingsbekämpfungsmittel, die nicht Gegenstand dieser Verordnung sind.
TG Explizit aufführen, dass im Bereich der Pflanzenschutzmittel eigene
Fachbewilligungen gelten und die VFB-S dort nicht anwendbar ist.