Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/77: Totalrevision der EDI-Verordnungen über Fachbewilligungen im Bereich Chemikalien · 31 Seiten

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4 Anmerkungen zur VFB-S

4.1 Grundsätzliche Überarbeitung

Wer

allpeco

4.2 Zustimmung mit Änderungswünschen

Wer

VSS

4.3 Allgemeine Bemerkungen

Wer Was TG Die Anpassung der Verordnung wird grundsätzlich begrüsst

Bekämpfungsmittel werden primär in befestigten Strukturen eingesetzt und stellen damit eine erhöhte Gefahr für den Menschen und die Umwelt durch Migration in Oberflächengewässer (Abflüsse und Abschwemmung über Schächte) und

Grundwasser (unbewachsene Oberflächen wie Kiesplätze etc.) dar. Die

qualitativen Anforderungen sind damit mindestens denjenigen der Landwirtschaft gleichzusetzen. Dies ist mit der jetzigen Vorlage nicht der Fall.

AG; AR; BE; BL; BS; Bei Beschwerden von Kunden gibt es wenig konkrete Handhabe im Vollzug

FR; GE; GL; GR; Beschwerden beziehen sich hauptsächlich auf unqualifiziertes Personal, das SG; SH; SO keine Auskunft geben kann, auf dubiose Internetplattformen und auf überhöhte

Preise, die nicht vorgängig kommuniziert werden und dass sofortige Barzahlung vor Ort verlangt wird. Die Vollzugsstellen haben wenig konkrete Handhabe, um dagegen vorzugehen. Die Dienstleister und der oder die zuständige

Fachbewilligungsinhabende können nicht zurückverfolgt werden.

BL Bei nicht sachgemässen Bekämpfungsaktionen ausländischer Dienstleister ist die

intensivere Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden oder andere

Massnahmen zu prüfen.

allpeco Wir fordern eine umfassende und einheiltiche Regelung für alle in der Verordnung

aufgeführten Bewilligungsarten der allgemeinen Schädlingsbekämpfung, um die Sicherheit und Effektivität in diesem Bereich zu gewährleisten.

4.4 Art. 1 Geltungsbereich

Wer Was

FR Der Begriff „Schädlingsbekämpfungsmittel“ ist verwirrend, da in der vorliegenden

Verordnung nur wenige Biozide und eine Pflanzenschutzmittelart erwähnt werden. Es gibt viele weitere Schädlingsbekämpfungsmittel, die nicht Gegenstand dieser Verordnung sind.

TG Explizit aufführen, dass im Bereich der Pflanzenschutzmittel eigene

Fachbewilligungen gelten und die VFB-S dort nicht anwendbar ist.

4.5 Art. 2 Fachbewilligung

Wer Was