Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/77: Totalrevision der EDI-Verordnungen über Fachbewilligungen im Bereich Chemikalien · 31 Seiten
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bei den Weiterbildungseinrichtungen vorgesehen werden. Grundsätzlich ist es sinnvoll, dass die Prüfungsstellen von den Ausbildungsstellen unabhängig sein müssen.
AG; AR; BE, BL; BS; Meldepflicht der Prüfungsstellen an das BAG bei ungenügenden Prüfungen
FR; GE; GL; GR; Alternativ die Begrenzung der Anzahl Prüfungsversuche in Anhang 2 streichen, SG; SH; SO; VS da ohne Meldung / Registrierung von ungenügenden Prüfungen die Vorgabe,
dass die Prüfung maximal zweimal wiederholt werden darf, wirkungslos ist.
VS Die Unterstützung des BAG durch Fachbewilligungsausschüsse wird begrüsst.
AG; AR; BE; BL; BS; Prüfen der Möglichkeit, ob Gruppen von Fachbewilligungsinhabende zeitlich FR; GE; GL; GR; JU; gestaffelt die Weiterbildungspflicht wahrnehmen können
SG; SH; SO; TG; ZH; Die Übergangsfristen für die Erneuerung von Fachbewilligungen sind so
SPS auszugestalten, dass keine Engpässe bei den Weiterbildungsangeboten
entstehen. Denkbar sind beispielsweise unterschiedliche Übergangsfristen je nach Alter der bestehenden Fachbewilligung. Ohne Staffelung ist zu vermuten, dass 2030 ein übermässiger Bedarf an Weiterbildungen entsteht, der sich alle fünf Jahre wiederholt. Es wird herausfordernd sein, unter diesen Umständen ein vernünftiges Weiterbildungsangebot aufzubauen.
SDV Die Weiterbildungspflicht wird abgelehnt, da der Bedarf nicht belegt ist.
Den Personen mit Fachbewilligung sollen keine unverhältnismässigen
Verpflichtungen auferlegt werden.
SGB Die Vorgaben zur Arbeitssicherheit in Betrieben nach Art. 24a ArGV3
integrieren. Die Vorlagen sind für den SGB zentral und es besteht ein erheblicher Regelungsbedarf. Es ist nicht ersichtlich, wie den Fachbewilligungsinhabenden jene Kompetenzen vermittelt werden, die erforderlich sind, um den sorgfältigen Umgang mit Chemikalien im Betrieb sicherzustellen, wie er in Artikel 24a der Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (ArGV 3) vorgeschrieben ist. Die Kompetenz zum Führen eines betrieblichen Chemikalienverzeichnis und die Integration von SICHEM in die Ausbildung ist notwendig.
2.7 Weitere Themen, die nicht im Vorentwurf enthalten sind
Wer Was AG; AR; BE; BL; BS; Zentrales Register der Fachbewilligungsinhabenden für den Vollzug
FR; GR; JU; LU; NE; etablieren
NW; OW; SG; SH; Das Register soll zeitnah etabliert werden, um einen wirkungsvollen Vollzug zu SO; SZ; TI; TG; VD; unterstützen. Mit der vorliegenden Vernehmlassung sollen die Grundlagen dafür VS; ZH geschaffen werden. Der Zugriff soll für die Vollzugsbehörden kostenlos sein.
Begründung: Erlassene Sanktionen nach Art. 11 ChemRRV werden von anderen Vollzugsstellen erkannt, was sonst nicht gewährleistet wird auch bei Meldung an das BAG. Die erlaubte zweimalige Wiederholung der Prüfung kann erfasst und damit kontrolliert werden. Der Vollzug braucht einen vollständigen Überblick über alle Fachbewilligungsinhabende.
AG; AR; BE, BL; BS; Meldepflicht für Personen mit EU/Efta Bewilligungen einführen
FR; GE; GL; GR; JU; Für eine vollständige Erfassung der Fachbewilligungsinhabenden braucht es eine NW; OW; SG; SH; Meldepflicht oder eine formelle Anerkennung von gleichgestellten Bewilligungen SO; SZ; TG; VS aus EU- oder EFTA-Staaten.
AG; AR; BE, BL; BS; Begrüssen die Weiterbildungspflicht mit Befristung der Fachbewilligung.
FR; GE; GL; GR; JU; Es soll aber ein Vorgehen vorgesehen werden, dass Personen mit
SG; SH; SO; TG; VS; Fachbewilligung ihre Berufstätigkeit regulär ohne Unterbrechung fortführen
ZH; SPS; können, falls aktuelle Weiterbildungsangebote fehlen oder in Härtefällen (z. B. bei SVG; VHF (nur VFB- Krankheit, Unfall).
DB)