Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/77: Totalrevision der EDI-Verordnungen über Fachbewilligungen im Bereich Chemikalien · 31 Seiten

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VD Die Möglichkeit der Anleitung von Personen ohne Fachbewilligung durch einen

Fachbwilligungsinhaber oder einer Inhaberin bei der VFB-DB und VFB-S ist zu streichen.

VD Prüfungsstellen und Weiterbildungseinrichtungen sollen verpflichtet werden, den

kantonalen Fachstellen Personen mit Fachbewilligung oder Erneuerungen der Fachbewilligungen zu melden.

AG; AR; BE; BL; BS; Die Einführung der Weiterbildungspflicht wird gutgeheissen. Eine Vorgabe FR; GE; GL; GR; JU; in Anhang 3 zu inhaltlichen Minimalanforderungen für die Weiterbildung LU; SG; SH; SO; TG; prüfen und aktuelle Entwicklungen berücksichtigen.

VS; ZH; APChim; Eine Vorgabe zum Inhalt soll dem Ziel der periodischen Weiterbildungspflicht KVU dienen. Das Wissen soll aufgefrischt werden und neue Entwicklungen in die

Weiterbildung sollen integriert werden können (z.B zurzeit die Chloratproblematik und invasive Organismen). Insbesondere Personen mit gleichwertigen

Qualifikationen, sollten zudem durch die Weiterbildung vorhandene

Wissenslücken schliessen, beispielsweise über die spezifischen Vorgaben in der Schweiz. Dass sich eine Weiterbildung gemäss Anhang 3 Ziffer 4 auf ein

einzelnes Ziel der Grundausbildung beschränken kann, scheint ungenügend.

AG Zur Sicherstellung des Verständnisses der Inhalte, ist ein

Weiterbildungsabschluss durch eine Lernkontrolle oder Prüfung wichtig.

AG; BE; BL; BS; FR; Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen streichen. Gleichwertigkeit nur GE; GL; GR; JU; SG; mit Fachbewilligungsprüfung.

SH; SO; VS Es sollen die Vorgaben zur Anerkennung analog den Prüfungsstellen angewendet

werden, da ein Berufsabschluss auch erreicht werden kann, wenn die

spezifischen Prüfungsresultate zur Fachbewilligung ungenügend waren.

BL Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen und Berufserfahrung streichen

AG; AR; BE; BS; FR; Anerkennung von Berufserfahrung gemäss VFB-DB, VFB-S und für CO2 GE; GL; GR; JU; SG; gemäss VFB-B nur mit Weiterbildungsnachweis

SH; SO; VS Neben der praktischen Berufserfahrung muss mindestens eine Weiterbildung

nachgewiesen werden, da Berufserfahrung die theoretischen Anforderungen nach Anhang 1 nicht abdecken kann. Zudem könnte die Weiterbildungspflicht über eine Anerkennung der Berufserfahrung zumindest einmalig umgangen werden.

VS Zur Bewertung von Gesuchen um Anerkennung von Berufserfahrung soll das

BAG den Fachbewilligungsauschuss anhören.

TI; APChim Der Bund soll Weiterbildungsangebote direkt oder indirekt in den Landessprachen und den Gebieten sicherstellen.

Die Weiterbildungseinrichtungen sollen in Anhang 3 verpflichtet werden, dass sie in genügender Häufigkeit innerhalb des Zeitraums von 5 Jahren Weiterbildungen in den Landesprachen anbieten.

Der Begriff «l’ente responsabile (Trägerschaft)» ist im italienischen Text zu streichen/ ersetzen: VFB-DB, VFB-S: Art. 16 Abs. 1; Anhang 2 Ziffern 1 und 2; VFB-B: Art. 15 Abs. 1; Anhang 2 Ziffern 1 und 2

AR; GE; LU; VS; Die Aufsicht der Aus- und Weiterbildung durch das BAG anstelle der bisherigen KVU Trägerschaften wird befürwortet

AG; AR; BE, BL; BS; Das BAG soll die Anerkennung von Prüfungsstellen verweigern oder

FR; GE; GL; GR; aussetzen dürfen, wenn die Qualität der Abschlüsse gemäss Feststellungen der SG; SH; SO; TG; VS zuständigen Behörden ungenügend ist. Es kam im Bereich «Sachkenntnis» vor,

das unqualifizierten Teilnehmenden trotz ungenügender Leistungen von einzelnen Prüfungsstellen das Prüfungszertifikat erteilt wurde.

AG; AR; BE; BL; BS; Pflicht zum Kursangebot für Prüfungsstellen prüfen

FR; GE; GL; GR; JU; Gemäss den aktuellen Vorlagen müssen die Prüfungsstellen keine zugehörige SG; SH; SO; TG; VS Ausbildung anbieten. Es sollte daher in geeigneter Form sichergestellt werden,

dass auch entsprechende Ausbildungen als Grundlage für die Fachprüfung angeboten werden. Diese Aufgabe kann entweder bei den Prüfungsstellen oder