Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/90: Verordnung über die zentrale Bewirtschaftung des Angebots an elektrischer Energie und Verordnung über die Änderung einer Bestimmung des Landesversorgungsgesetzes · 17 Seiten

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setzbuches (StGB; SR 311.0) sowie Artikel 62 des Datenschutzgesetzes vom 25. September 2020 (DSG; SR 235.1) bereits ein breit ausgebauter strafrechtlicher Schutz, um die unrechtmässige Offenbarung von Informationen (Geschäfts- und Fabrikationsgeheimnissen) sowie Personendaten zu pönalisieren.

Weiteres unerwünschtes Verhalten, zum Beispiel, dass von Betreibern von Speicherkraftwerken tiefere Speicherstände gemeldet werden, um sich für die Phase nach der Angebotslenkung einen wirtschaftlichen Vorteil gegenüber der Konkurrenz zu verschaffen wird ebenfalls von bestehenden Strafrechtsnormen erfasst (z.B. Leistungs- und Abgabebetrug). Weiter ist darauf hinzuweisen, dass bei sämtlichen strafrechtlich relevanten Verstössen immer auch die Möglichkeit der Einziehung von Vermögenswerten nach Artikel 70 StGB besteht.

Die Strafverfolgung obliegt den Kantonen.

Art. 27 Überwachung und Aufsicht

Die Überwachung der Einhaltung der Vorgaben der vorliegenden Verordnung durch Swissgrid, Kraftwerksbetreiber, SDV, BGV und VNB obliegt dem Fachbereich Energie der WL.

Die ElCom ist zuständig für die Aufsicht über die von den Kraftwerken gemeldeten Gestehungskosten, die Vergütungen von Kraftwerksbetreibern sowie die Berechnung der durchschnittlichen Kosten pro kWh.

Die Kraftwerksbetreiber sind verpflichtet, der ElCom und dem Fachbereich Energie der wirtschaftlichen Landesversorgung (WL) alle für die Wahrnehmung der Aufsicht notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen.

Art. 28 Berichterstattung

Swissgrid erstattet dem Fachbereich Energie der WL, dem Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen und der ElCom regelmässig Bericht über die Umsetzung der angeordneten Massnahmen und die Auswirkungen auf das Übertragungs- oder Verteilnetz.

Art. 29 Vollzug

Die in anderen Artikeln bereits erwähnten Behörden vollziehen diese Verordnung hinsichtlich ihrer jeweiligen Aufgaben. Swissgrid stellt in diesem Zusammenhang die Koordination der zentralen Bewirtschaftung der Kraftwerke von elektrischer Energie sicher und überwacht und steuert die Ein- und Ausfuhr sowie den Transit elektrischer Energie.

Art. 30 Inkrafttreten und Geltungsdauer

Im Fall einer unmittelbar drohenden oder bereits bestehenden schweren Strommangellage kann der Bundesrat diese Verordnung als Interventionsmassnahme zeitlich befristet in Kraft setzen.