Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/90: Verordnung über die zentrale Bewirtschaftung des Angebots an elektrischer Energie und Verordnung über die Änderung einer Bestimmung des Landesversorgungsgesetzes · 17 Seiten

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5 Auswirkungen

5.1 Auswirkungen auf den Bund

Der Einsatz der Reservekraftwerke im Rahmen der Angebotslenkung hat grundsätzlich dieselben finanziellen und personellen Auswirkungen auf den Bund wie die WResV. Die Bereitstellung und der Betrieb der Reservekraftwerke sind für den Bund haushaltsneutral. Sämtliche Kosten – soweit diese nicht durch die Erlöse aus dem produzierten Strom gedeckt werden können – werden gemäss Artikel 22 WResV auf das Netznutzungsentgelt geschlagen.

5.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Ag-

glomerationen und Berggebiete

Im Rahmen der Angebotslenkung werden potentiell auch Reservekraftwerke eingesetzt. Diese haben insbesondere Auswirkungen auf die Umwelt (vgl. auch unten). Somit ergibt sich bei den Kantonen und Gemeinden, auf deren Territorium die Reservekraftwerke zu stehen kommen, eine besondere Betroffenheit (siehe auch Erläuterungen zu der WResV). Der Aufwand der Behörden wird vor allem durch die Bereitstellung der Reservekraftwerke verursacht und nicht durch den Betrieb.

Die Kantone und Gemeinden in ihrer Rolle als Haupteigentümer der Energieversorgungsunternehmen der Schweiz sind gefordert, Lösungen zum Umgang mit allfälligen Liquiditätsengpässen und Zusatzkosten zu finden und vorzubereiten (siehe auch Kapitel 3.3).

5.3 Auswirkungen auf Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft

Die zentrale Bewirtschaftung des verfügbaren Angebots von elektrischer Energie während einer Strommangellage ermöglicht einen optimierten Einsatz der in der Schweiz verfügbaren Energieerzeugungskapazitäten und stellt sicher, dass die elektrische Energie der Versorgung der Schweiz dient. Zudem ermöglicht die Massnahme der Swissgrid, die zur Aufrechterhaltung der Systemstabilität benötigten Systemdienstleistungen abzurufen. Dadurch wird die Stromversorgungssicherheit für die Unternehmen und Haushalte in der Schweiz erhöht. Eine Strommangellage kann je nach Intensität und Dauer erhebliche Auswirkungen auf Wirtschaft und Bevölkerung haben, welche mit entsprechend hohen Kosten verbunden sind.

Allerdings ist diese Bewirtschaftungsmassnahme nur mit weitgehenden Eingriffen in die Wirtschaftsfreiheit umsetzbar. So werden Handelsgeschäfte für elektrische Energie mit physischer Lieferung in der Schweiz sowie Handelsgeschäfte für in der Schweiz produzierte elektrische Energie und physischer Lieferung im Ausland ausgesetzt, sofern der Lieferzeitpunkt die Geltungsdauer der Angebotslenkung betrifft. Die Erzeugung und Steuerung von den verbleibenden Erzeugungs- und Speicherkapazitäten in der Schweiz als auch die Ein- und Ausfuhr von elektrischer Energie wird von der Swissgrid vorgegeben und gesteuert. Die Vergütungen der Energieerzeuger und die Preise für