Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/90: Verordnung über die zentrale Bewirtschaftung des Angebots an elektrischer Energie und Verordnung über die Änderung einer Bestimmung des Landesversorgungsgesetzes · 17 Seiten
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nach eingesetzter Bewirtschaftungsmassnahmen im Falle einer Strommangellage unternehmensdienlich eingesetzt werden können (z.B. im Falle einer Kontingentierung).
Ebenfalls nicht betroffen sind Speicher wie beispielsweise Batteriespeicher ab einer Leistung von 10 MW. Eine Einbindung solcher Anlagen in die Angebotslenkung wird geprüft und allenfalls zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt.
Dass Kraftwerke aufgrund geringerer Leistung von der zentralen Bewirtschaftung ausgeschlossen sind, bedeutet nicht, dass die Verordnung für sie sonst keine Geltung haben würde.
Swissgrid ist als vom Bundesrat nach Artikel 60 Absatz 1 LVG beauftragte Organisation der Wirtschaft zuständig für die zentrale Bewirtschaftung der Kraftwerke gemäss Artikel 2 Absatz 1.
Art. 3 Gesamtbilanz und Prognose
Swissgrid erstellt eine Gesamtbilanz der Erzeugung, des Austauschs mit dem Ausland und des Verbrauchs von elektrischer Energie in der Schweiz. Sie erstellt die dafür notwendigen Prognosen für das zentrale Bilanzmanagement und nützt dabei auch die Informationen der verschiedenen Marktakteure wie beispielsweise Erzeugungs- und Lastprognosen. Dabei werden die Einspeisungen elektrischer Energie, welche im Rahmen der Angebotslenkung nicht zentral bewirtschaftet werden (typischerweise Photovoltaikanlagen und kleine Wasserkraftwerke), über die Lastprognose mitberücksichtigt. Auch in die Lastprognose einbezogen wird der Bedarf an elektrischer Energie aus dem 16.7 Hz Bahnstromnetz.
Gestützt auf die Prognosen und die verfügbaren Kraftwerks- und Speicherkapazitäten bestimmt sie den Bedarf an Systemdienstleistungen und gibt den steuerbaren Kraftwerken (inkl. Pumpen) Vorgaben bezüglich Einsatzzeitpunkt und Erzeugungsmenge. Sie berücksichtigt in diesem Zusammenhang insbesondere die zur Verfügung stehende Netzinfrastruktur, die vorhandenen kraftwerksspezifischen Speicherwasser- und Treibstoffreserven (insbesondere Gas und Mineralöl) und die Austauschmöglichkeiten mit dem Ausland.
Swissgrid stützt sich bei der zentralen Bewirtschaftung der Erzeugung und Speicherung grundsätzlich auf die bestehenden Prozesse und Marktakteure für die Erbringung von Systemdienstleistungen. Dadurch kann auch im Krisenfall grösstenteils auf bestehende und etablierte Informations- und Finanzflüsse zurückgegriffen werden. Eine zentrale Rolle spielen insbesondere die Systemdienstleistungsverantwortlichen (SDV), welche im Falle der zentralen Angebotslenkung die Schnittstelle von Swissgrid zu den Kraftwerksbetreibern sicherstellen.
Art. 4 Kraftwerks- und Speichereinsatz
Betreiber von Kraftwerken müssen sicherstellen, dass alle ihre Kraftwerke, die in den Geltungsbereich gemäss Artikel 2 Absatz 1 dieser Verordnung fallen, einem SDV zugeordnet sind. Die SDV sind lediglich für die administrativen Belange verantwortlich.