Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/103: Revision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG): Anpassung der Franchise · 16 Seiten
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Hinterlassenen- und Invalidenversicherung16). Er beteiligt sich jedoch indirekt im Rahmen des Bundesbeitrags an die Prämienverbilligungen. Die Kantone dürfen frei über diese Mittel verfügen. Diese Vorlage könnte somit eine Reduzierung der anerkannten Ausgaben bewirken, die durch die Ergänzungsleistungen gedeckt sind, wenn die Erhöhung der Franchise zu einer Senkung der OKP-Prämie führt.
Es ist schwierig, die Auswirkungen der Franchiseerhöhung auf die Höhe der Krankenkassenprämien abzuschätzen. Das BAG geht davon aus, dass die Prämien im Durchschnitt um 0,8 %17 sinken würden. Hätten die EL-Bezügerinnen und -Bezüger eine Senkung ihrer Krankenkassenprämien um 0,8 % erfahren, würden sich die erzielten Einsparungen auf rund 18 Millionen Franken belaufen (Stand Dezember 2024). Da die Krankenkassenprämien zu Lasten der Kantone gehen, würden diese Einsparungen ausschliesslich den Kantonen zugutekommen.
Erhöhte Ausgaben sind auch im Bereich der Sozialhilfe zu erwarten. Die Gesundheitsversorgung im Rahmen der obligatorischen Grundversicherung gemäss KVG ist Teil der materiellen Grundsicherung. Gemäss den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) sind die Kosten für Selbstbehalte und Franchisen als Aufwandposition im Unterstützungsbudget zu berücksichtigen (SKOS-Richtlinien C.5). Es lässt sich eine Maximalhypothese für den Kostenanstieg berechnen: Hätten die ungefähr 386°000 Erwachsenen EL-Bezügerinnen und
- Bezüger, die 2024 von einer Verbilligung der Krankenkassenprämien profitierten (407'515 von den Kantonen gemeldete Bezügerinnen und -Bezüger, abzüglich ca. 5,3 %, bei denen es sich um Kinder handelt)18 eine Rückerstattung von 400 statt 300 Franken erhalten, hätten sich die Mehrausgaben auf 39 Millionen Franken belaufen. Da die Krankheits- und Behinderungskosten zu Lasten der Kantone gehen, würden die Mehrausgaben ausschliesslich von den Kantonen getragen. Anzumerken ist, dass jeder Kanton die Möglichkeit hat, anhand seiner kantonalen Zahlen eine genauere Schätzung der finanziellen Auswirkungen für sich selbst vorzunehmen.
5.3 Auswirkungen auf die Krankenversicherung
Die periodische Franchiseanpassung zwingt die Versicherer zu einer regelmässigen Angleichung ihrer IT-Systeme. Ähnliche Anpassungen wurden bereits bei anderen Gelegenheiten vorgenommen. Die Änderungen werden zwar häufiger, aber die damit verbundenen Kosten sind tragbar. Die Franchiseanpassung wird sich auch auf die Prämienreduktion bei Wahlfranchisen auswirken.
16 SR 831.301
17 Siehe Ziff. Erreur ! Source du renvoi introuvable. zur detaillierten Schätzung
18 Statistik der obligatorischen Krankenversicherung