Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/103: Revision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG): Anpassung der Franchise · 16 Seiten
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1 Ausgangslage
1.1 Handlungsbedarf und Ziele
Mit diesem Entwurf zur Änderung des Bundesgesetzes vom 18. März 19941 über die Krankenversicherung (KVG) wird die Motion 24.3636 Friedli «Mindestfranchise den realen Gegebenheiten anpassen» umgesetzt, die am 13. Juni 2024 im Ständerat eingereicht wurde. Sie wurde am 26. September 2024 vom Ständerat und am 19. März 2025 vom Nationalrat angenommen.
Die gleich lautende Motion 24.3608 Gutjahr wurde gleichentags im Nationalrat eingereicht. Sie wurde am 16. Dezember 2024 vom Nationalrat angenommen, aber im Ständerat noch nicht behandelt.
Die genannten Motionen verlangen vom Bundesrat, bei der Kostenbeteiligung die rechtlichen Rahmenbedingungen so zu ändern, dass die Franchise besser die aktuelle Kostensituation in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) abbildet. So sollen die Gesundheitskosten gesenkt und gleichzeitig die Eigenverantwortung der Versicherten gefördert werden.
Die Motionen sehen eine Erhöhung und periodische Anpassung der Franchise vor. Die Franchiseerhöhung und der Anpassungsmechanismus sollen moderat ausfallen. Kinder bleiben von der Franchise befreit (Art. 64 Abs. 4 KVG), sofern sie nicht im Rahmen besonderer Versicherungsformen versichert sind.
1.2 Verhältnis zur Legislaturplanung sowie zu Strategien des Bundesrates
Die Vorlage ist weder in der Botschaft vom 24. Januar 20242 zur Legislaturplanung 2023–2027 noch im Bundesbeschluss vom 6. Juni 20243 über die Legislaturplanung 2023–2027 angekündigt.
Die Vorlage steht im Einklang mit der vom Bundesrat am 6. Dezember 2029 verabschiedeten Strategie Gesundheit20304.
1 SR 832.10
2 BBl 2024 525
3 BBl 2024 1440
4 Die Strategie ist abrufbar unter: www.bag.admin.ch > Politik & Gesetze > Nationale Gesundheitspolitik > Gesundheitspolitische Strategien > Gesundheit2030 > Gesundheitspolitische Strategie des Bundesrats 2020–2030.