Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/17: Teilrevision der Postverordnung (VPG) · 19 Seiten

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bietet den allermeisten Kundinnen und Kunden bereits heute einen digitalen Zugang zur Abwicklung von Kontotransaktionen (z.B. E-Finance) und einem unbaren Zah- lungsmittel mit Online-Bezahlfunktion (z.B. Debitkarte, nicht aber Kreditkarte) an. Die Ausweitung der Kontrahierungspflicht betrifft potenziell eine sehr kleine Gruppe von Kundinnen und Kunden, die aktuell zwar Anspruch auf ein Zahlungsverkehrskonto haben, denen PostFinance aus Risikoüberlegungen jedoch den Zugang zum Internet- Zahlungsverkehr oder einem Zahlungsmittel mit Online-Bezahlfunktion verweigert.

Künftig könnten diese Personen den Gerichtsweg beschreiten. Dies kann zu einem Anstieg der Rechtskosten sowie der Rechts- und Reputationsrisiken führen. Insge- samt dürfen die negativen finanziellen Auswirkungen quantitativ vernachlässigbar sein.

Hybrides Zustellsystem: Die Post betreibt mit ePost bereits eine elektronische Kom- munikationsplattform. Das Angebot befindet sich in der Aufbauphase und trägt noch nicht positiv zum Betriebsergebnis der Post bei. Die Post rechnet in den kommenden Jahren mit einem starken Anstieg des Betriebsertrags und geht davon aus, dass das Angebot mittelfristig profitabel sein wird. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Post ePost und das damit verfolgte Geschäftsmodell anpassen muss, um die Vor- gaben der Grundversorgung mit einem hybriden Zustellsystem zu erfüllen. Dies dürfte die Ertragskraft von ePost negativ beeinflussen. Zudem wird die Post künftig nicht mehr die Möglichkeit haben, die Kommunikationsplattform bei dauerhaft ausbleiben- dem Erfolg einzustellen. Insgesamt ist folglich mit einem Anstieg der Nettokosten der Grundversorgung zu rechnen. Angesichts der geringen Kostenbasis von ePost und des von der Post bekundeten Willens, das Angebot zumindest aus heutiger Sicht auch ohne politischen Auftrag aus kommerziellen Motiven weiter aufzubauen und zu betreiben, sind die durch die Vorlage verursachten finanziellen Risiken als gering ein- zustufen. Der Bundesrat hat nach Art. 3 Abs. 1 Bst. a PG die Zweckmässigkeit, die Wirksamkeit und die Wirtschaftlichkeit der Grundversorgung mit einem hybriden Zu- stellsystem periodisch zu prüfen.

2.3 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Ag-

glomerationen und Berggebiete

Die Rückkehr zum Siedlungsbegriff wirkt sich gemäss Angaben der Post auf rund 60 000 Häuser in entlegenen oder dünn besiedelten Gegenden aus. Sie betrifft zwar auch städtische Gebiete und Agglomerationen, vorwiegend aber Häuser in ländlichen Regionen. Die Senkung der Laufzeitvorgabe würde sich überproportional auf Randge- biete auswirken, falls die Post dort systematisch die Qualität der Zustellung verschlech- terte. Das ist jedoch unwahrscheinlich. Diese Massnahme verschafft der Post vor allem mehr Flexibilität bei der Sortierung und dem Transport von Postsendungen, ermöglicht in der Zustellung aber nur geringe Kosteneinsparungen.

2.4 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

Die postalische Grundversorgung ist in der Schweiz im internationalen Vergleich um- fassend und qualitativ hochstehend. Der stetige Rückgang der Nachfrage nach gewis- sen, insbesondere physischen Dienstleistungen der Grundversorgung (Briefmenge, Schaltergeschäfte) belegt deren abnehmende Relevanz für Bevölkerung und Unter- nehmen sowie die zunehmende Bedeutung der digitalen Kommunikation. Die Bereit- stellung dieser Dienstleistungen erfordert Arbeit und Kapital. Der Einsatz dieser knap- pen Ressourcen für weniger nachgefragte, insbesondere physische Dienstleistungen mit hohen Fixkosten steht zunehmend in einem Missverhältnis zum gesamtwirtschaft- lichen Nutzen. Die Lockerung der Vorgaben ermöglicht eine Verwendung der Ressour-