Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/22: Revision Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Verordnung) per 1. Januar 2026 · 25 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 21Fedlex · Ergebnisbericht
Ergebnisbericht zur Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Verordnung) per 1. Januar 2026
4.6 Kompensationsinstrument und Bescheinigungen
(Anhang 3a Anforderungen an die Berechnung der Emissionsverminderungen und das Monitoringkonzept für Projekte und Programme im Zusammenhang mit Wärmeverbünden)
BirdLife Schweiz, Greenpeace, Pro Alps, Pro Natura, die SES, die SP, die Stiftung PUSCH, der
VCS, und WWF äussern, dass sie die Anpassungen in den Berechnungen der Referenzemissionen aufgrund unklarer Konsequenzen als heikel ansehen. Sie äussern zudem, dass für sie Unklarheit vorherrscht betreffend den separaten Einbezug der ältesten zu ersetzenden Heizung. Schliesslich bemerken sie, dass bezüglich Einbauverbot für fossile Heizungen entsprechend den kantonalen Unterschieden differenziert werden müsse.
Der Kanton Zürich gibt zu bedenken, dass die Anpassung der Berechnungsgrundlage dazu führen könne, dass Wärmeverbundbetreiber weniger finanzielle Beiträge erhalten und somit Projekte zur Dekarbonisierung im Bereich der Wärmenutzung gehemmt werden. Sie fordern eine sorgfältige Prüfung allfälliger Auswirkungen und die entsprechende Aufführung im erläuternden Bericht.
Auch die avocat.e.s pour le climat und die juristes progressistes vaudois.es äussern Bedenken zur
geplanten Anpassung der Berechnungsmethode: Sie weisen darauf hin, dass die Schweizer Gesetzgebung tendenziell die Entwicklung neuer Technologien bevorzuge, während die Förderung der Energie- und Technologieeffizienz eher vernachlässigt werde.
Der Kanton SH unterstützt die vorgesehenen Änderungen ausdrücklich. Er begrüsst insbesondere die Harmonisierung der Berechnungsmethoden für neue und bestehende Bezüger und Bezügerinnen sowie den Beitrag zur Erreichung der Klimaziele.
21/25 BAFU-D-F8FF3401/1048