Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/22: Revision Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Verordnung) per 1. Januar 2026 · 25 Seiten
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Ergebnisbericht zur Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Verordnung) per 1. Januar 2026
BirdLife Schweiz bewertet die Gesamtvorlage über das Online-Tool mit der Einschätzung «eher ablehnend».
3.2 Allgemeine Rückmeldungen
Im Rahmen der Vernehmlassung wurden verschiedene allgemeine Anliegen vorgebracht, welche die vorliegende Vorlage nur indirekt oder nicht betreffen. Diese Anliegen werden nachfolgend thematisch gegliedert zusammengefasst.
Ambitionsniveau
Die avocat.e.s pour le climat und die juristes progressistes vaudois.es kritisieren den mangelnden
Ehrgeiz der Vorlage und fordern den Bundesrat auf, Nachbesserungen vorzunehmen, um den Verpflichtungen des Pariser Abkommens und dem Prinzip des «höchstmöglichen Ambitionsniveaus» gerecht zu
werden. BirdLife Schweiz, die Grünen, Greenpeace, Pro Alps, Pro Natura, SES, die SP, Stiftung
PUSCH, Verein Klimaschutz Schweiz, VCS und WWF führen ebenfalls auf, dass EU-Vorgaben als Kompromiss zwischen mehreren Ländern lediglich den Mindeststandard darstellen und man sich in der Umsetzung an den ambitionierten Ländern Nordeuropas orientieren solle.
Energieversorgung als Grundvoraussetzung für Dekarbonisierung
Einige der Stellungnehmenden (economiesuisse, HKBB, scienceindustries, VTS) betonen die Bedeutung einer ausreichenden Versorgung mit klimaneutralem und gleichzeitig bezahlbarem Strom. Nur unter dieser Voraussetzung könne die Dekarbonisierung in der Schweiz effektiv und wirtschaftlich tragfähig gelingen.
Reinvestition der Kompensationsmittel in Verkehrssektor
Der TCS bekräftigt seine bereits im Rahmen der letztjährigen Revision der CO2-Verordnung erhobene Forderung, dass die finanziellen Mittel aus der Kompensationspflicht stärker in den Bereich der Mobilität reinvestiert werden. Damit solle ein konkreter Beitrag zur emissionsarmen und klimafreundlichen Umgestaltung des Verkehrssektors geleistet werden.
Modalitäten der Förderung von Dekarbonisierungsmassnahmen
Die Förderung im Emissionshandel beschränke sich aktuell auf Projekte mit unter 10 Prozent Rendite, wodurch viele Energieeffizienz-Massnahmen ausgeschlossen seien. Der Kanton NE und Varo Energy schlagen diesbezüglich vor, die Förderfähigkeit auf alle Projekte auszuweiten, die zur Erreichung der Ziele der Energievereinbarungen beitragen, um so ehrgeizige Vorhaben zu ermutigen.
Transparenz für Konsumenten und Konsumentinnen
Das BFK betont in seiner Stellungnahme, dass die Anpassungen im EHS nicht zulasten der Konsumentinnen und Konsumenten gehen dürfen. Es unterstützt die Angleichung an das EU-System, fordert jedoch Transparenz bei möglichen Mehrkosten und eine stärkere Berücksichtigung der Interessen der Konsumierenden. Dazu schlägt es die Pflicht zur Veröffentlichung konsumbasierter CO2-Emissionen so-
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