Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/22: Revision Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Verordnung) per 1. Januar 2026 · 25 Seiten

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Ergebnisbericht zur Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Verordnung) per 1. Januar 2026

4 Rückmeldungen zu einzelnen Artikeln

Aufgeführt werden jene Artikel, zu denen eine inhaltliche Rückmeldung erfolgt ist, wobei Enthaltungen nicht berücksichtigt wurden.

Sowohl auto-schweiz als auch der VCS haben über die Online-Plattform «Consultations» zu sämtlichen Artikeln eine Position abgegeben. Dabei hat der VCS bei allen Artikeln, zu denen keine spezifische inhaltliche Stellungnahme vorlag, eine Zustimmung vermerkt. Auto-schweiz hat bei allen Artikeln, zu denen keine zusätzlichen Bemerkungen gemacht wurden, eine Enthaltung angegeben.

4.1 CO2-Emissionsvorschriften für Neufahrzeuge

(Art. 17cbisAbs. 1 Bst. a Ziff. 1 und Bst. b Ziff. 1)

Auto-schweiz und der VFAS begrüssen die Neuregelung der CO2-Zielwerte für schwere Fahrzeuge explizit. Sie wünschen zudem, dass eine gleiche Form der Präzisierung für 6x2 (und auch weitere Achsformeln) gilt. Diese Forderung unterstützt auch der sgv. Zudem äussern die genannten Stellungnehmenden, dass sie den Ausführungen im erläuternden Bericht widersprechen, welche besagen, dass mit den Änderungen tendenziell mehr Fahrzeuge in den Geltungsbereich kommen. Die neue Regelung diene ausschliesslich der präzisen Klärung der massgebenden Kriterien im Zeitpunkt der Bestellung und führe somit zu keiner Ausweitung des Geltungsbereichs der CO2-Verordnung.

Der Kanton Aargau als auch strasseschweiz begrüssen explizit die Anpassungen der Berechnungsgrundlage, fordern jedoch, das Garantiegewicht als Bezugseinheit für alle Fahrzeugklassen beizuziehen. Der Kanton Genf und das Centre Patronal begrüssen die Änderungen vor dem Hintergrund der nationalen Zielerreichung als auch der Harmonisierung mit der EU. Der Kanton St. Gallen begründet seine Zustimmung ebenfalls in der Zielerreichung.

Die avocat.es pour le climat und die juristes progressistes vaudois.es begrüssen die vorgeschlagene Angleichung der CO2-Zielwerte für schwere Nutzfahrzeuge an das EU-Recht grundsätzlich. Sie weisen jedoch darauf hin, dass die jüngste Verschärfung der EU-Vorgaben (Verordnung (EU) 2024/1610) nicht in die Revision eingeflossen sei. Diese neue EU-Regelung, die seit dem 1. Juli 2024 gilt, erfasse deutlich mehr Fahrzeugkategorien (u. a. mittlere Lastwagen, Reisebusse und Anhänger). Zudem wird betont, dass das Reduktionsziel von -57 Prozent für den Verkehrssektor bis 2040 gemäss Klimagesetz nur mit deutlich stärkeren Massnahmen erreichbar sei – diese würden in der aktuellen Verordnungsänderung jedoch fehlen. Konkret führen die Stellungnehmenden auf, dass es in der Schweiz bislang keine mengenmässige Begrenzung für neue Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor gibt – ein Mangel, der behoben werden solle.

BirdLife Schweiz, die SP, Greenpeace, Pro Alps, Pro Natura, die SES, die Stiftung PUSCH, der

VCS, der Verein Klimaschutz Schweiz und WWF begrüssen die Änderung ebenfalls explizit, dies weil damit eine geringfügige Ausweitung des Geltungsbereichs verbunden sei. Sie fügen an, dass die Rege-

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