Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/22: Revision Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Verordnung) per 1. Januar 2026 · 25 Seiten
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Ergebnisbericht zur Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Verordnung) per 1. Januar 2026
lungen für die Finanzierung der SAF-Beimischquote auf eine Zweckbindung der Auktionserträge zugunsten der Luftfahrt verzichtet werden könne. Sie fordern, dass der gesamte Erlös des EHS der Luftfahrt im Bereich alternativer klimafreundlicher Mobilitätsformen und weiteren gesetzlich vorgesehenen Verwendungszwecken zugutekommen soll.
Die aufgelisteten Stellungnehmenden machen zudem geltend, dass dem Parlament bei den Ausarbeitungen der Gesetzesanpassungen nicht bekannt gewesen sei, dass die Luftfahrtunternehmen weiterhin grosszügige kostenlose Zuteilungen erhielten, um die Mehrkosten zu decken, die im Rahmen der Beimischpflicht von SAF zustande kommen. Diese Förderung führe zu einem Mitnahmeeffekt. Gemeinsam mit den Grünen fordern die genannten Organisationen vor diesem Hintergrund den Bundesrat dazu auf, unverzüglich eine ambitionierte Quote für synthetische Treibstoffe einzuführen, die über dem EU-Durchschnitt liegt. Der Forderung nach einer ambitionierten Quote folgen auch die avocat.e.s pour le climat,
und die juristes progressistes vaudois.es.
Die SVP lehnt die kostenlose Zuteilung der Emissionsrechte für SAF ab. Die staatliche Förderung sehe Kosten im EHS ohne Gegenfinanzierung vor, wobei angesichts der angespannten finanzpolitischen Lage eine Kompensation über den Bundeshaushalt ausgeschlossen sei. Ohne vorgesehene Gegenfinanzierung sei davon auszugehen, dass die Kosten an die Konsumenten und Konsumentinnen abgewälzt würden. Zudem führt die SVP auf, dass es nicht Aufgabe des Staates sei, einen Markt zu schaffen.
Der Kanton Freiburg weist schliesslich noch darauf hin, dass die zugeteilten kostenlosen Emissionsrechte rund 12 Prozent der im Schweizer EHS verfügbaren Gesamtmenge ausmachen und mit dem EU-Ansatz vergleichbar sind. Da das EU-Fördersystem für 2024–2030 gilt und das Schweizer System jedoch erst ab 2026, empfiehlt der Kanton, diese zeitliche Differenz im erläuternden Bericht klar zu erläutern.
4.3.3 Berechnung der maximal zur Verfügung stehenden Menge der Emissionsrechte und der Menge der kostenlos zuzuteilenden Emissionsrechte für Luftfahrzeuge
(Anhang 15)
BirdLife Schweiz, die SP, Greenpeace, Pro Alps, Pro Natura, die SES, der VCS, der Verein Klimaschutz Schweiz und WWF fordern, dass über beide Ziffern 5.1 und 5.5 hinweg eine Kombination zu verwenden sei, die den maximalen Umweltnutzen generiert. Die Stoffe gemäss Ziffer 5.1 sollen primär für den Ausgleich der Kostendifferenz berücksichtigt werden.
Zudem soll in Ziffer 5.5 Buchstabe b der Beitrag auf 50 Prozent gekürzt werden und der Beitrag unter Buchstabe c derselben Ziffer solle ersatzlos gestrichen werden.
18/25 BAFU-D-F8FF3401/1048