Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/22: Revision Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Verordnung) per 1. Januar 2026 · 25 Seiten
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Ergebnisbericht zur Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Verordnung) per 1. Januar 2026
4.3 Emissionshandel für Betreiber von Luftfahrzeugen
Auch im Luftfahrtbereich stösst die Weiterentwicklung des EHS im Sinne einer Angleichung an die EU-Regelungen auf breite Unterstützung. Der Kanton Genf betont die Bedeutung eines mit der EU kompatiblen Emissionshandelssystems für den Luftfahrtsektor explizit. Nur so könnten Wettbewerbsverzerrungen vermieden und «gleich lange Spiesse» im Vergleich zu europäischen Mitbewerbern gewährleistet werden. Diese Auffassung teilen auch aerosuisse, das Centre Patronal, die Flughafen Zürich AG, die SWISS und der sgv. Sie – ebenso wie economiesuisse – weisen jedoch zusätzlich auf Wettbewerbsnachteile gegenüber Fluggesellschaften aus Drittstaaten ausserhalb Europas hin.
4.3.1 Streichung der Bestimmungen zur kostenlosen Zuteilung von Emissionsrechten
(Aufhebung der Art. 46f und 46g)
Die avocat.e.s pour le climat und die juristes progressistes vaudois.es begrüssen in diesem Kontext
die Aufhebung der kostenlosen Zuteilung von Emissionsrechten auf 2026 im Rahmen des revidierten CO2-Gesetzes (Art. 19a Absatz 4).
Im Gegensatz dazu thematisieren economiesuisse, aerosuisse, das Centre Patronal, der sgv, die Flughafen Zürich AG sowie die SWISS den damit verbundenen administrativen und finanziellen Mehraufwand. Sie befürchten eine Schwächung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit – insbesondere durch die Kombination aus Beimischpflicht und dem Wegfall der kostenlosen Emissionszuteilungen. Dieser Mehraufwand wiege insbesondere im Vergleich zu Mitbewerbern ausserhalb der EU schwer. In der Folge fordern die Stellungnehmenden gezielte Ausgleichsmassnahmen wie die vollständige Zweckbindung der Einnahmen aus dem EHS für die Reduktion von Emissionen im Luftverkehr. Der sgv fordert darüber hinaus, dass die angesparten Mittel sowohl für Investitions- als auch für Betriebskosten eingesetzt werden können. Weitere Vorschläge zu Ausgleichsmechanismen wurden im Rahmen der unter Artikel 46h als Erweiterungen eingebracht.
4.3.2 Kostenlose Zuteilung für die Verwendung erneuerbarer oder emissionsarmer Flugtreibstoffe (SAF)
(Art. 46h)
Die Förderung von SAF wird vom Kanton Aargau, von economiesuisse, der Flughafen Zürich AG,
der SWISS sowie von Swissmem explizit begrüsst. BirdLife Schweiz, Greenpeace, Pro Alps, Pro Natura, die SES, die SP, die Stiftung PUSCH, der VCS, der Verein Klimaschutz Schweiz, der WWF,
avocat.es pour le climat, die juristes progressistes vaudois.es sowie die Kantone Zürich und Freiburg bringen auf unterschiedlichen Ebenen klimapolitische Einwände vor. Die SVP lehnt die staatliche Unterstützung von SAFs grundsätzlich ab.
Economiesuisse, die Flughafen Zürich AG und die SWISS werten die Einführung kostenloser Emissionsrechte für die Verwendung erneuerbarer oder emissionsarmer Flugtreibstoffe in ihren Stellungnahmen positiv. Dies trage nicht nur zur Erreichung der nationalen Klimaziele bei, sondern gleiche auch
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