Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/22: Revision Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Verordnung) per 1. Januar 2026 · 25 Seiten

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Ergebnisbericht zur Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Verordnung) per 1. Januar 2026

Zudem äussern die avocat.e.s pour le climat und die juristes progressistes vaudois.es ihr Bedauern,

dass diese EHS-Erlöse nicht vermehrt für genutzt werden, wie dies in der EU gesetzlich geregelt ist.

Nutzung von erneuerbaren oder emissionsarmen Flugtreibstoffen

BirdLife Schweiz, die SP, Greenpeace, Pro Alps, Pro Natura, die SES, der VCS, der Verein Klimaschutz Schweiz und WWF fordern, dass sich die Schweiz für einen Systemwechsel in der Definition der Referenzpreise für verschiedene SAF-Qualitäten auf EU-Ebene starkmacht. Sie bemerken zudem, dass sie aufgrund bisheriger Erfahrungen in der EU davon ausgehen würden, dass biogene Treibstoffe zumindest indirekt zur weltweiten Abholzung und somit zur Steigerung von Treibhausgasemissionen beitragen.

Im Hinblick auf die künftige Nutzung nachhaltiger Treibstoffe weist der VSE darauf hin, dass der Verband

– inklusive Flugplätze – auf klare und praktikable Vollzugsnormen angewiesen ist. Im Sinne eines praktikablen Vollzugs fordern aerosuisse, das Centre Patronal, die SWISS, economiesuisse, die Flughafen Zürich AG und der sgv, dass in Zusammenarbeit mit der EU ein Book & Claim-System etabliert wird, damit die SAF unabhängig des Ortes der Betankung angerechnet werden können.

Beimischpflicht im Falle einer Pflichtlagerfreigabe

Carbura verweist auf eine bereits im Rahmen der Vernehmlassung zur CO2-Verordnung 2025 eingebrachte Forderung nach einem neuen Artikel 92c. Dabei geht es um eine Ausnahmeregelung für Pflichtlager im Falle einer Inverkehrbringung aus einem Pflichtlager: In einer solchen Situation solle die [im Rahmen des bilateralen Luftverkehrsabkommens11 mit der EU übernommene] Beimischpflicht für erneuerbare Flugtreibstoffe nicht gelten. Die Begründung stützt sich auf Artikel 8a des CO2-Gesetzes, der Ausnahmen vorsieht. Laut Parlament falle darunter auch die Gesamtverteidigung, zu der die «Wirtschaftliche Landesversorgung» zählt.

11 SR 0.748.127.192.68

10/25 BAFU-D-F8FF3401/1048