Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/22: Revision Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Verordnung) per 1. Januar 2026 · 25 Seiten

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Ergebnisbericht zur Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Verordnung) per 1. Januar 2026

Wettbewerbsnachteile aus, welchen die Unternehmen der EU und der Schweiz im internationalen Vergleich durch strengere Umweltauflagen unterliegen. Die aufgeführten Stellungnehmenden und aerosuisse schlagen vor, Artikel 46h um zwei Absätze zu ergänzen. Der neue Absatz 6 diene hierbei der Effizienzsteigerung des Instrumentes und der Sicherstellung, dass das gesamte Fördervolumen ausgeschöpft würde, indem man das BAFU ermächtigt, eine höhere Menge an Emissionsrechten zuzuteilen, sofern die Gesamtmengen an verfügbaren Emissionsrechten nicht durch andere Luftfahrzeugbetreiber aufgebraucht werden. Zudem fordern die aufgelisteten Stellungnehmenden plus das Centre Patronal und der sgv in einem weiteren Absatz, dass man sämtliche Begleitdokumente, die nach EU-Richtlinien zulässig seien, anerkennt, um so administrativ zu entlasten.

Swissmem äussert sinngemäss, dass die kostenlose Zuteilung von Emissionen im Falle von SAF-Nutzung klimapolitisch sinnvoll sei und helfe, die Wettbewerbsnachteile abzufedern. Im Unterschied zu den anderen Stellungnehmenden fordern sie die Möglichkeit zur direkten Weitergabe von ungenutzten Emissionsrechten durch die Luftfahrzeugbetreiber selbst.

Der Kanton Aargau spricht sich ebenfalls für die Förderung der SAF aus und beantragt konkret, Artikel 46h beizubehalten. Zudem solle die Forschung im Bereich SAF in der Schweiz über das bestehende Förderprogramm Klima und Luftfahrt sowie über allfällige weitere Gefässe weiter ausgebaut werden. Auch der Kanton St. Gallen begrüsst in diesem Kontext die Bestrebungen zur Reduktion der CO2- Emissionen im Luftverkehr unter Wahrung vergleichbarer Wettbewerbsbedingungen. Der Kanton beantragt, dass die Abgeltung der Mehrkosten für die SAF so gestaltet wird, dass man die Marktentwicklung unterstützt und einer Monopolbildung entgegenwirkt.

Der Kanton Zürich hingegen äussert klimapolitische Bedenken betreffend die Einführung kostenloser Emissionsrechte und spricht sich für eine konsequente und verursachergerechte Bepreisung der Emissionen aus.

Der Kanton Freiburg weist darauf hin, dass sich durch die Zuteilung kostenloser Emissionsrechte im Luftfahrtsektor grosse Finanzierungslücken bei der Förderung des grenzüberschreitenden Schienenverkehrs und der Förderung von Emissionsreduktionen im Luftverkehr ergeben. Im erläuternden Bericht werde präzisiert, dass kein Ausgleich für diesen Verlust vorgesehen ist und man davon ausgehe, dass die Finanzierungslücke zulasten des grenzüberschreitenden Schienenpersonenverkehrs geht. Aus Sicht des Kantons ist dies kritisch zu beurteilen, insbesondere im Hinblick auf die Emissionsbilanzen der Verkehrsträger. Auch die avocat.es pour le climat und die juristes progessistes vaudois.es äussern ihre Besorgnis, dass im Rahmen dieser Minderfinanzierung im Bereich Luftfahrt als auch die nicht vorhersehbare Finanzierung über den Bundeshaushalt im Kontext des Entlastungsprogramms für den Bundeshaushalt 2027, die Finanzierung für die Dekarbonisierung des Luftverkehrs, als zentrales Anliegen angesichts der Klimakrise, vernachlässigt werde.

BirdLife Schweiz, Greenpeace, Pro Alps, Pro Natura, die SES, die SP, die Stiftung PUSCH, der

VCS, der Verein Klimaschutz Schweiz und WWF bemerken, dass angesichts der kostenlosen Zutei-

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