Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/22: Revision Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Verordnung) per 1. Januar 2026 · 25 Seiten

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Ergebnisbericht zur Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Verordnung) per 1. Januar 2026

4.2 Emissionshandelssystem für Betreiber von Anlagen

Die Weiterentwicklung des EHS im Gleichschritt mit der EU erfährt breite Unterstützung – explizit nennen

dies die Kantone AG, BE, BL, BS, FR, GE, SG, SH, SO, TH, VD, ZH sowie Alpiq, auto-schweiz,

bauenschweiz, das BFK, das Centre Patronal, cemsuisse, economiesuisse, der IGEB, me-

talsuisse, die Mitte, scienceindustries, der sgv, die SWISS, swissmem, swisspower, Varo Energy,

der VSE und die ZHK. Die Stellungnehmenden verweisen auf die Vorteile des Linking mit dem EU-EHS wie die höhere Liquidität, stabilere Preise und verbesserte Planungssicherheit. Die Kantone AG, BS und ZH, Alpiq, metalsuisse, scienceindustries, swissmem, der VSE sowie die Mitte benennen zudem die Wichtigkeit der Ausnahme der Schweizer Unternehmen vom EU-CBAM, die im Rahmen der Verknüpfung der beiden EHS-Systeme ermöglicht wird.

4.2.1 Individuelle Treibhausgaseffizienz

(Art. 45 Abs. 3 Bst. b Ziff. 1bisund Art. 46 Abs. 1bis)

Economiesuisse, die HKBB, scienceindustries, der VTS als auch die ZHK führen einen Flexibilitätsbedarf in der Bewertung der individuellen Treibhausgaseffizienz auf. Sie begründen, dass eine ausschliessliche Fokussierung auf Zielvereinbarungen mit dem Bund vor dem Hintergrund der Vielfalt der EHS-Anlagen und der Freiwilligkeit der Zielvereinbarungen zu kurz greife. Sie verlangen ausdrücklich die Einbeziehung kantonaler Zielvereinbarungen sowie weiterer geeigneter Instrumente wie – mit Ausnahme der HKBB von allen aufgelisteten Stellungnehmenden gefordert – Energieverbrauchsanalysen und Dekarbonisierungspläne, welche die jeweiligen Anlagen im EHS berücksichtigen. Ähnlich äussert sich der Kanton Aargau, welcher fordert, dass bei Unternehmen ohne Zielvereinbarungen eine pragmatische und unbürokratische Lösung herbeigezogen werden müsse. Zudem verweisen economiesuisse und scienceindustries auf einen Zielkonflikt zwischen Energieeffizienz und wachsendem Strombedarf; Ein zu starker Fokus auf die Energieeffizienz könne Entwicklungen wie etwa die zunehmende Elektrifizierung ausblenden. Vor diesem Hintergrund fordern sie, dass die individuelle Treibhausgaseffizienz und nicht die Energieeffizienz herangezogen werden soll.

Auto-schweiz, bauenschweiz, cemsuisse, die IGEB, metalsuisse sowie der sgv führen aus, dass die

CO2-Intensität von Brennstoffen als Massstab zur Kürzung der kostenlosen Emissionsrechte ausgenommen werden muss – die Nichteinhaltung solle einzig auf Energieeffizienz geprüft werden. Zudem betont metalsuisse, dass der Fokus auf die Treibhausgaseffizienz zu eng gefasst sei und der Einsatz von Ressourcen oder Methoden der Kreislaufwirtschaft auch aufgenommen werden soll.

BirdLife Schweiz, Greenpeace, Pro Alps, Pro Natura, die Stiftung PUSCH, die SES, die SP, der

Verein Klimaschutz Schweiz, der VCS und WWF argumentieren, dass der Verzicht auf einen obligatorischen Dekarbonisierungsplan oder ein vergleichbares Instrument wie die Netto-Null-Fahrpläne unter Artikel 5 KlG eine Abweichung von der EU-Regelung darstellt und eine Regelungslücke schafft, da nicht alle Teilnehmenden von kantonalen Zielvereinbarungen erfasst sind. Deshalb solle mindestens eines der bestehenden Instrumente als Minimalpflicht vorgeschrieben werden, um die Treibhausgaseffizienz verlässlich bewerten zu können.

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