Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/22: Revision Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Verordnung) per 1. Januar 2026 · 25 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 7Fedlex · Ergebnisbericht
Ergebnisbericht zur Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Verordnung) per 1. Januar 2026
wie die transparente, wissenschaftlich fundierte Darstellung der Referenzwerte für die kostenlose Zuteilung von Emissionsrechten vor. Zudem sollen Unternehmen verpflichtet werden, über den CO2-Gehalt und die sozialen Kosten von Produkten – etwa durch Etikettierung – zu informieren.
Transparenz der Vernehmlassung
Der Kanton VD weist darauf hin, dass die Analyse der Vernehmlassung erschwert war, da die revidierte CO2-Verordnung (Mai 2025, rückwirkend ab 1. Januar 2025) noch nicht auf Fedlex verfügbar war; künftig wird mehr Transparenz für eine einheitliche Beurteilung gewünscht.
3.2.1 Allgemeine Rückmeldungen zum CO2-Ziel für Neuwagenflotten
CO2- Emissionszielwerte für schwere Fahrzeuge
BirdLife Schweiz, Greenpeace, die Grünen, Pro Alps, Pro Natura, die SES, die SP, die Stiftung
PUSCH, der VCS, der Verein Klimaschutz Schweiz und WWF weisen darauf hin, dass die Schweiz beim CO2-Ziel für Neuwagenflotten schwerer Fahrzeuge hinter der EU zurückbleibe: Während die EU bis 2030 von den Herstellern und Importierenden eine CO2-Reduktion von 45 Prozent (gegenüber dem Stand Mitte 2019 bis Mitte 2020) verlange, sehe die Schweiz derzeit lediglich 30 Prozent vor – bedingt durch den zeitlichen Ablauf der Gesetzgebung. Vor dem Hintergrund des nun vorliegenden EU-Entscheids und der Zusage des Bundesrats, das CO2-Gesetz in diesem Fall anzupassen, fordern die Stellungnehmenden eine schnellstmögliche Teilrevision des CO2-Gesetzes, um eine unnötige Schweizer Sonderregelung zu vermeiden. Auch die avocat.e.s pour le climat und die juristes progressistes vaudois.es kritisieren die aktuellen Reduktionsziele der Schweiz im Verkehrssektor als unzureichend. Gefordert wird eine Anhebung im Einklang mit den deutlich strengeren EU-Vorgaben.
«Marktrealistische» Emissionsvorschriften für den Schweizer Automobilmarkt
Auto-schweiz fordert «marktrealistische» Emissionsvorschriften für den Schweizer Automobilmarkt, um wirtschaftliche Schäden zu vermeiden. Trotz gewisser Anpassungen der CO2-Verordnung per 01.01.2025 geht auto-schweiz nach wie vor von einer Sanktionsbelastung von über 300 Mio. CHF aus, da sich der Automarkt nicht erhole und hinter den europäischen Entwicklungen zurückbleibe. Schweizer Importierende von Steckerfahrzeugen würden zusätzliche Risiken (z. B. Abwertung von E-Fahrzeugen, höhere Vertriebskosten) tragen und könnten die CO2-Kosten nicht direkt weitergeben. Die aktuell gültige CO2-Lenkung sei zu volatil und für Importierende mit hoher Unsicherheit verbunden, wodurch eine wirksame Marktsteuerung erschwert werde. Sie fordern deshalb eine flexible, industriefreundliche Ausgestaltung der Verordnung, wie sie in der EU mit einem 3-Jahres-Zeitraum und einem Industrieplan vorgesehen ist. Auto-schweiz führt konkrete Anpassungsbeispiele an der CO2-Verordnung – wie die Senkung der Zielmarktanteile oder eine differenzierte Festlegung der individuellen Zielvorgaben – auf, die gemäss auto-schweiz eine Schadensverminderung oder gar -vermeidung für die Automobilimporteure herbeibringen würde.
Der VFAS fordert zudem die vollständige Aufhebung aller Swiss-Finish-Bestimmungen, die Schweizer Marktteilnehmende im Vergleich zu der EU benachteiligen.
7/25 BAFU-D-F8FF3401/1048