Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/22: Revision Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Verordnung) per 1. Januar 2026 · 25 Seiten
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Ergebnisbericht zur Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Verordnung) per 1. Januar 2026
Angesichts des sogenannten Swiss Finish betont Alpiq, dass sich die Verordnung an der europäischen Systematik orientieren und auf nationale Sonderregelungen – wie etwa die Teilrückerstattung der CO2- Abgabe für fossil-thermische Kraftwerke – möglichst verzichten sollte.
Im Sinne der Äquivalenz fordert der VSE, die nationalen Regelungen auch an das EU-EHS 29 anzupassen.
Der Kanton NE, das Centre Patronal und Varo Energy fordern die Zulassung hochwertiger, überprüfbarer «nature-based» CO2-Kompensationen im Rahmen des EHS. Vor dem Hintergrund des aktuellen wirtschaftlichen Umfelds fordern sie dies im Hinblick auf den Übergang zu einer Abschaffung der kostenlosen Zuteilung von Emissionsrechten, auch wenn diese Regelung aktuell in der EU nicht angewendet wird.
Eine weitere Forderung von Varo Energy ist, dass man die Verwaltungsverfahren für die Nutzung von ausländischem Biogas erleichtert und die Förderfähigkeit von Energieeffizienzprojekten für EHS-Teilnehmende ausweitet, um den praktischen Einsatz kohlenstoffarmer Alternativen zu ermöglichen und ambitionierte Dekarbonisierungsmassnahmen in der Industrie zu fördern.
Deindustrialisierung
Die SVP sieht im EHS eine zunehmende regulatorische Belastung und warnt vor einer schleichenden Deindustrialisierung – auch unter Berücksichtigung einer formalen Ausnahme vom EU-CBAM. Die Reduktionen der kostenlosen Zuteilungen sowie weitere Kürzungen würden sich negativ auf den Industriestandort Schweiz auswirken. Eine effektive Klimawirkung sei zudem nicht gewährleistet.
Auch Swissmem thematisiert mögliche Deindustrialisierungstendenzen – jedoch im Kontext der ambitionierten Klimaziele der EU. Der Verband fordert, dass sich der Bund auf europäischer Ebene und in internationalen Gremien dafür einsetzt, dass sich alle relevanten Emittierenden verpflichten, gemeinsam Verantwortung zu übernehmen. Konkret schlägt Swissmem vor, einen durchschnittlichen CO2-Preis der wichtigsten Handelspartner zu definieren, ergänzt um einen Zuschlag von 20 Prozent. Zudem sei es entscheidend, die bisherigen Anstrengungen der Industrie anzuerkennen und künftige CO2-Vorgaben ab 2030 differenziert auszugestalten, um die Wettbewerbsfähigkeit des Werkplatzes Schweiz nicht übermässig zu belasten.
3.2.3 Allgemeine Rückmeldungen im Bereich EHS Luftfahrt
Einnahmeverwendung
Die HKBB kritisiert die im Rahmen des Entlastungspakets 2710 vorgesehene zweckfremde Verwendung der EHS-Erlöse im Luftfahrtbereich. Eine solche Umverwendung widerspreche dem Prinzip der Lenkungsabgabe und sei deshalb abzulehnen.
9 Das EU-EHS 2 ist ein neues Emissionshandelssystem der EU, das ab 2027 Emissionen aus dem Gebäude- und Strassenverkehrssektor erfasst.
10 Mit dem Entlastungspaket 27 will der Bundesrat grosse Defizite verhindern, die Vorgaben der Schuldenbremse einhalten und den Bundeshaushalt mittelfristig wieder ins Gleichgewicht bringen. Weitere Informationen finden sich unter: www.efd.admin.ch > Entlastungspaket 27 9/25 BAFU-D-F8FF3401/1048