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Vernehmlassung 2025/22: Revision Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Verordnung) per 1. Januar 2026 · 25 Seiten

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Ergebnisbericht zur Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Verordnung) per 1. Januar 2026

2 Gegenstand des Vernehmlassungsverfahrens

Das Schweizer Emissionshandelssystem (EHS) begrenzt die Emissionen treibhausgasintensiver Industrieanlagen und der Luftfahrt und ermöglicht marktwirtschaftlich effiziente Reduktionen. Teilnehmende Betreiber sind von der CO2-Abgabe befreit. Seit 2020 ist das Schweizer EHS mit jenem der Europäischen Union (EU) verknüpft, wodurch Schweizer Unternehmen am europäischen Markt teilnehmen, und vergleichbaren Wettbewerbsbedingungen unterliegen. Diese Verknüpfung basiert auf dem Äquivalenzprinzip und ist Voraussetzung dafür, dass Schweizer Waren vom Grenzausgleichsmechanismus der EU (Carbon Border Adjustment Mechanism, EU-CBAM) ausgenommen bleiben.

Ab 2026 gelten im europäischen Emissionshandelssystem (EU-EHS) basierend auf technologischem Fortschritt strengere Vorgaben, etwa bei den Berechnungsregeln für die Ansprüche auf kostenlose Zuteilungen von Emissionsrechten. Um die Verknüpfung und die Ausnahmen aufrechtzuerhalten, muss die Schweiz Anpassungen an der CO -Verordnung4 für 2026 bis 2030 vornehmen. Für Betreiber von Anla-

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gen im EHS sieht die Revision Verschärfungen bei den Berechnungsregeln für die Zuteilung kostenloser Emissionsrechte vor. Die Revision sieht – in Anlehnung an die entsprechenden Regelungen der EU – eine Förderung erneuerbarer oder emissionsarmer Flugtreibstoffe (SAF) vor, um vergleichbare Wettbewerbsbedingungen sicherzustellen.

Zudem werden weitere punktuelle Änderungen an Instrumenten des CO -Gesetzes5 vorgenommen.

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Dazu zählen die CO2-Emissionsvorschriften für schwere Fahrzeuge, bei deren Geltungsbereich künftig das technisch höchstzulässige Garantiegewicht statt des zulässigen Gesamtgewichts massgebend ist, sowie die Anpassung der Berechnung von Emissionsverminderungen aus Wärmenetzen (z. B. Fernwärme) im Rahmen der Kompensationspflicht für treibstoffimportierende Unternehmen.

Rechtliche Grundlagen vorliegender Revision bilden das seit 2025 geltende CO2-Gesetz und das Verknüpfungsabkommen der Emissionshandelssysteme mit der EU6.

4 SR 641.711

5 SR 641.71

6 Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Union zur Verknüpfung ihrer jeweiligen Systeme für den Handel mit Treibhausgasemissionen, SR 0.814.011.268 4/25 BAFU-D-F8FF3401/1048