Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/43: Änderung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer · 17 Seiten
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gung in Hotels und ähnlichen Einrichtungen, einschliesslich der Beherbergung in Feri- enunterkünften, und Vermietung von Campingplätzen und Plätzen für das Abstellen der Wohnwagen» (Ziff. 12 von Anhang III der MwStSystRL).
Wie die folgende Tabelle zeigt, unterliegen Beherbergungsleistungen in allen EU-Mit- gliedstaaten, mit Ausnahme von Dänemark, einem ermässigten Steuersatz. Ausser in Luxemburg ist der reduzierte Satz für die Beherbergung allerdings überall meist deut- lich höher als jener der Schweiz von derzeit 3,8 Prozent. Selbst wenn die Beherber- gungsleistungen in der Schweiz nicht mit dem Sondersatz, sondern mit dem Normal- satz von derzeit 8,1 Prozent besteuert würden, wäre die Mehrwertsteuerbelastung der Beherbergungsleistungen in der EU mehrheitlich höher als in der Schweiz. Dies wäre sogar dann der Fall, wenn zur Finanzierung der 13. Alters- und Hinterlassenenversi- cherungsrente (AHV-Rente) neben den 0,4 Prozentpunkten der Lohnbeiträge auch die MWST um 0,5 Prozentpunkte proportional – d. h. von 8,1 auf 8,6 Prozent – erhöht würde, wie es der Erstrat am 12. Juni 2025 entschieden hat.17 Die Länder mit einem tieferen Satz als 8,1 Prozent sind in der untenstehenden Tabelle grau hinterlegt.
17 24.073 «Umsetzung und Finanzierung der Initiative für eine 13. AHV-Rente»