Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/43: Änderung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer · 17 Seiten

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1 Ausgangslage

Am 1. Januar 1995 trat die Verordnung über die Mehrwertsteuer1 in Kraft, womit die Mehrwertsteuer (MWST) in der Schweiz eingeführt wurde. Artikel 8terder Übergangs- bestimmungen der alten Bundesverfassung sah vor, dass der Bund für bestimmte im Inland erbrachte Tourismusleistungen einen tieferen Mehrwertsteuersatz vorsehen konnte, sofern diese Dienstleistungen in erheblichem Ausmass durch ausländische Gäste konsumiert wurden und die Wettbewerbsfähigkeit es erforderte. Gestützt auf diese Verfassungsbestimmung beschloss die Bundesversammlung im März 1996 ei- nen Sondersatz für Beherbergungsleistungen, welcher per 1. Oktober 1996 in Kraft trat.2 Gemäss Artikel 130 Absatz 2 der Bundesverfassung vom 18. April 19993 (BV) kann das Gesetz für die Besteuerung der Beherbergungsleistungen einen Satz zwi- schen dem reduzierten Satz und dem Normalsatz festlegen. Entsprechend wurde im Mehrwertsteuergesetz vom 2. September 1999 ebenfalls ein Sondersatz vorgesehen. Ursprünglich sollte diese Massnahme bis Ende 2003 befristet werden. Die Massnahme wurde jedoch vom Parlament zuerst bis Ende 2006 und dann bis Ende 2010 verlängert. Der Sondersatz wurde auch in das heute gültige Mehrwertsteuergesetz vom 12. Juni 20094 (MWSTG) überführt, wobei die Geltungsdauer zuerst bis Ende 2013, danach bis Ende 2017 befristet wurde.5 Die letzte Verlängerung der Geltungsdauer des Sonder- satzes bis 2027 wurde durch die parlamentarische Initiative 15.410 de Buman vom 11. März 2015 «Mehrwertsteuer. Dauerhafte Verankerung des Sondersatzes für Be- herbergungsleistungen» initiiert.6 Vorliegend geht es um die siebte Verlängerung der Geltungsdauer.

Voraussetzung für die Weiterführung des Sondersatzes ist, wie die alte Bundesverfas- sung dies ausdrücklich festgehalten hatte, die wirtschaftliche Erforderlichkeit. Bei der Einführung wurde diese mit der schwierigen Lage des Tourismussektors in den Neun-

1AS 1994 1464

2BBl 1996 I 1350

3SR 101

4 SR 641.20

5 Vgl. BBl 2008 6885; AS 2009 5203; BBl 2013 925, 2013 937; AS 2013 3505

6 Vgl. zum Ganzen auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 12. April 2017 zur parlamentarischen Initiative «Mehrwertsteuer. Dauerhafte Verankerung des Sondersatzes für Beherbergungsleistungen». BBl 2017 3443.