Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/43: Änderung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer · 17 Seiten
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noch einen mehrwertsteuerlichen Wettbewerbsvorteil gegenüber Konkurrenten in an- deren europäischen Staaten (vgl. Ziff. 2). Die Fortführung des Sondersatzes würde ab 2028 zu jährlichen Mindereinnahmen von geschätzt rund 300 Millionen Franken führen (vgl. Ziff. 5.2). Zudem würde bei einer Aufhebung des Sondersatzes die Abrechnung der MWST vereinfacht, denn Beherbergungsbetriebe müssten nur noch mit maximal zwei statt drei Steuersätzen abrechnen.
Der Bundesrat wird voraussichtlich im 4. Quartal dieses Jahres die Vernehmlassung zur Umsetzung der vom Parlament überwiesenen Motion 18.3235 Engler vom
15. März 2018 «Mehrwertsteuer-Vereinfachungen bei Packages» eröffnen. Leistungs- kombinationen, sogenannte «Packages», sollen mehrwertsteuerlich so behandelt werden können wie die überwiegende Leistung, wenn diese mindestens 55 Prozent des Wertes des Packages ausmacht. Unter geltendem Recht braucht es dazu noch mindestens 70 Prozent. Damit soll es insbesondere Hotellerie-Betrieben ermöglicht werden, mehr von der Beherbergung unabhängige Leistungen zum Sondersatz anzu- bieten und so stärker von diesem profitieren zu können. Würde der Sondersatz weg- fallen, wäre diese Motion neu zu beurteilen.
1.2 Geprüfte Alternativen und gewählte Lösung
Der Bundesrat hat einerseits geprüft, ob die Voraussetzungen für eine Beibehaltung des MWST-Sondersatzes auf Beherbergungsleistungen noch gegeben sind. Anderer- seits hat er geprüft, ob dieser Sondersatz gegebenenfalls neu unbefristet oder auch künftig befristet verankert werden soll. Weiter wurde gemäss Artikel 4 des Unterneh- mensentlastungsgesetzes vom 29. September 20238 (UEG) geprüft, inwiefern für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) vereinfachte oder kostengünstigere Regelun- gen möglich sind.
1.2.1 Die aktuelle Lage der Beherbergungsbranche
Seit der Einführung des MWST-Sondersatzes auf Beherbergungsleistungen im Jahr 1996 sind die Logiernächte der Hotellerie nach einer Krise in den Nullerjahren, in wel- chen der Schweizer Tourismus die Folgen der Wirtschaftskrise und des starken Schweizerfrankens zu spüren bekam, einer Baisse nach der Aufhebung des Franken- mindestkurses (15. Januar 2015) und einem temporären Einbruch während der
Corona-Pandemie auf einen neuen Höchststand von rund 42,8 Millionen im Jahr 2024 gestiegen. Dies entspricht einer Zunahme von rund 38 Prozent gegenüber 1996, als der Sondersatz eingeführt wurde, und 8,1 Prozent gegenüber 2019, dem Jahr vor der Corona-Pandemie.9 Für die Parahotellerie liegen die definitiven Zahlen für das Jahr 2024 noch nicht vor. Im Jahr 2023 erreichte diese jedoch mit 17,6 Millio- nen Logiernächten ebenfalls einen neuen Rekord. Dies entspricht einer Zunahme von 5,4 Prozent gegenüber 2019. Auch die Bruttowertschöpfung sowie die Beschäftigung
8 SR 930.31
9 www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/tourismus/beherbergung.html.