Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/43: Änderung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer · 17 Seiten

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Besteuerung der Beherbergungsleistungen in der EU EU-Mitgliedstaat Normalsatz Beherbergungssatz in Prozent in Prozent Belgien 216

Bulgarien 209

Dänemark 2525

Deutschland 197

Estland 2213

Finnland 25,514

Frankreich 2010

Griechenland 2413

Irland 23 13,5 Italien 2210

Kroatien 2513

Lettland 2112

Litauen 219

Luxemburg 173

Malta 187

Niederlande 219

Österreich 2010

Polen 238

Portugal 236

Rumänien 199

Schweden 2512

Slowakei 235

Slowenien 22 9,5 Spanien 2110

Tschechien 2112

Ungarn 275

Zypern 199

Quelle: https://europa.eu/youreurope/business/taxation/vat/vat-

rules-rates/index_de.htm#inline-nav-10

In Grossbritannien werden Beherbergungsleistungen wie in Dänemark zum Normal- satz besteuert. Dieser beträgt derzeit 20 Prozent.

Da die Beherbergungsleistungen in Europa mehrheitlich ebenfalls einem Sondersatz unterliegen, würde es sich bei einer Verlängerung des Sondersatzes nicht um einen «Swiss-Finish» im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b UEG handeln.

Auch bei einer Aufhebung des Sondersatzes wären die Voraussetzungen eines «Swiss-Finish» im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b UEG nicht erfüllt. Eine Aufhebung des Sondersatzes hätte, nach einem einmaligen Umstellungsaufwand, ad- ministrative Erleichterungen für steuerpflichtige Personen zur Folge, da diese nur noch mit maximal zwei Steuersätzen operieren müssten (vgl. auch Ziff. 5.1).