Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/43: Änderung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer · 17 Seiten
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Besteuerung der Beherbergungsleistungen in der EU EU-Mitgliedstaat Normalsatz Beherbergungssatz in Prozent in Prozent Belgien 216
Bulgarien 209
Dänemark 2525
Deutschland 197
Estland 2213
Finnland 25,514
Frankreich 2010
Griechenland 2413
Irland 23 13,5 Italien 2210
Kroatien 2513
Lettland 2112
Litauen 219
Luxemburg 173
Malta 187
Niederlande 219
Österreich 2010
Polen 238
Portugal 236
Rumänien 199
Schweden 2512
Slowakei 235
Slowenien 22 9,5 Spanien 2110
Tschechien 2112
Ungarn 275
Zypern 199
Quelle: https://europa.eu/youreurope/business/taxation/vat/vat-
rules-rates/index_de.htm#inline-nav-10
In Grossbritannien werden Beherbergungsleistungen wie in Dänemark zum Normal- satz besteuert. Dieser beträgt derzeit 20 Prozent.
Da die Beherbergungsleistungen in Europa mehrheitlich ebenfalls einem Sondersatz unterliegen, würde es sich bei einer Verlängerung des Sondersatzes nicht um einen «Swiss-Finish» im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b UEG handeln.
Auch bei einer Aufhebung des Sondersatzes wären die Voraussetzungen eines «Swiss-Finish» im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b UEG nicht erfüllt. Eine Aufhebung des Sondersatzes hätte, nach einem einmaligen Umstellungsaufwand, ad- ministrative Erleichterungen für steuerpflichtige Personen zur Folge, da diese nur noch mit maximal zwei Steuersätzen operieren müssten (vgl. auch Ziff. 5.1).