Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/49: Teilrevision der Bundesverfassung und Änderung des Bundesgesetzes über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes · 48 Seiten

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1.2 Verhältnis zur Legislaturplanung und zur Finanzplanung sowie zu Strate-

gien des Bundesrates

Die Vorlage ist in der Botschaft vom 24. Januar 20245 zur Legislaturplanung 2023– 2027 und im Bundesbeschluss vom 6. Juni 20246 über die Legislaturplanung 2023– 2027 angekündigt. Die Vorlage entspricht zudem der vom Bundesrat 2024 genehmigten Strategie der Schweiz zur Terrorismusbekämpfung.

1.3 Erledigung parlamentarischer Vorstösse

Mit dieser Vorlage können mehrere politische Vorstösse weitgehend umgesetzt werden.

Dies gilt für die Motion 18.3592 Eichenberger «Nationaler polizeilicher Datenaustausch». Die Schaffung der Rechtsgrundlagen für die polizeiliche Abfrageplattform als Vernetzung der kantonalen Polizeidatenbanken mit denen des Bundes ist vorrangiges Ziel vorliegender Revision des BPI.

Das Postulat 15.3325 Schläfli «Datenaustausch zwischen dem Grenzwachtkorps und den kantonalen Polizeibehörden sowie zwischen den kantonalen Polizeibehörden» verlangt, dass der Bundesrat prüfen soll, wie der Datenaustausch und die Kommunikation zwischen den kantonalen Polizeibehörden sowie zwischen dem Grenzwachtkorps, den Bundes- und kantonalen Polizeibehörden verbessert werden könnte. Die Realisierung der polizeilichen Abfrageplattform und die Erweiterung des Polizeilichen Informationssystem-Verbundes wird den Datenaustausch zwischen den erwähnten Behörden stark vereinfachen und beschleunigen. Die Ergreifung zusätzlicher Massnahmen erachtet der Bundesrat aktuell nicht als erforderlich.

Das Postulat 20.3809 Guggisberg «Datenaustausch zwischen Behörden bei Ermittlungen verbessern» fordert, dass der Bundesrat prüfen soll, welche Massnahmen zur Gewährleistung des Datenaustausches zwischen Migrations-, Gewerbe-, Sozial- oder weiteren Behörden von Bund und Kantonen mit den Strafverfolgungsbehörden notwendig sind, um Machenschaften der organisierten Clan- und Bandenkriminalität frühzeitig zu erkennen und zu bekämpfen. Wie der Bundesrat bereits in seiner Antwort zum Postulat ausgeführt hat, hat fedpol als federführende Stelle zusammen mit anderen Behörden von Bund und Kantonen im Mai 2020 die Zusammenarbeitsmethode COC (Countering Organised Crime) ins Leben gerufen. COC hat sich in der Zwischenzeit etabliert. So ist unterdessen ein enges Netzwerk zwischen betroffenen Stellen des Bundes und zahlreichen mitwirkenden Kantonen entstanden. Weitergehende Massnahmen drängen sich nach Ansicht des Bundesrates aktuell nicht auf.

Das Postulat 21.4219 Romano «Bekämpfung der internationalen organisierten Kriminalität. Die Prävention und das Aufdecken müssen verbessert werden» beauftragt den Bundesrat, einen Bericht zu erstellen, in dem er die verfügbaren Instrumente analysiert und eine allfällige Anpassung der Gesetzgebung prüft, mit der eine verstärkte Präven-

5 BBl 2024 525 S. 93

6 BBl 2024 1440