Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/49: Teilrevision der Bundesverfassung und Änderung des Bundesgesetzes über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes · 48 Seiten
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2.2 Frankreich
In Frankreich gibt es mehrere Polizeibehörden: die "Police nationale" (Verwaltungspolizei, Kriminalpolizei), die "Gendarmerie nationale", die Gemeindepolizei und die "Gardes champêtres". Sie verfügen über eine einzige Datenbank für die Fahndung nach Personen, das Fahndungsregister (Fichier des personnes recherchées, FPR), und eine weitere für die Abfrage von Vorstrafen, das Strafregister (Traitement
d’antécédents judiciaires, TAJ).
Die Rechtsgrundlage für die FPR bilden das Dekret Nr. 2010-569 vom 28. Mai 2010 über die Fahndungsdatei und Artikel 230-19 der Strafprozessordnung (CPP). Die Rechtsgrundlage für die TAJ bilden die Artikel 230-6 - 230-11 CPP.
Das FPR soll die Fahndungen und Kontrollen der Polizei und Gendarmerie im Rahmen ihrer kriminalpolizeilichen oder verwaltungspolizeilichen Aufgaben erleichtern. Es enthält Daten über Personen, die Gegenstand einer Fahndungs- oder Überprüfungsmassnahme hinsichtlich ihres rechtlichen Status sind (Personen, gegen die gerichtliche Entscheidungen vorliegen; Personen, die im Rahmen einer kriminalpolizeilichen Ermittlung gesucht werden; Personen, deren Anwesenheit eine Gefahr für die öffentliche Ordnung oder die innere Sicherheit darstellt; Ausländer, die von einer Reisebeschränkung, einer Ausreisepflicht, einem Rückkehrverbot, einer Abschiebung, einer Ausweisung oder einer Aufenthaltsbeschränkung betroffen sind; Personen, die von bestimmten Verwaltungsmassnahmen betroffen sind: Personen, die Steuerschulden haben, Personen, die aus psychiatrischen Gründen in ein Krankenhaus eingewiesen werden müssen, Personen, denen der Zutritt zu Sportstadien untersagt ist, Personen, denen der unrechtmässig erworbene Personalausweis oder Reisepass entzogen wurde.8
Das TAJ wird im Rahmen von strafrechtlichen Ermittlungen zur Suche nach Straftätern und im Rahmen von Verwaltungsstrafverfahren, wie z. B. Vorabprüfungen für bestimmte staatliche oder sensible Tätigkeiten, genutzt.9
Im Gegensatz zur Schweiz ist Frankreich zentralistisch organisiert. Daher stellt sich die Frage des Zugangs zu Polizeidatenbanken nicht wie in der Schweiz. Diese können von allen Polizei-, Gendarmerie- und Zollbehörden eingesehen werden. Jeder Polizist, Gendarm und Zollbeamte verfügt über ein mobiles Gerät, mit dem diese Datenbanken auf sichere Weise abgefragt werden können. Auch die "Gardes champêtres", die bestimmte kriminalpolizeiliche Aufgaben wahrnehmen, haben Zugriff auf diese Datenbanken. Die Gemeindepolizeien hingegen haben keinen direkten Zugriff auf diese Datenbanken. Sie müssen die Police nationale oder die Gendarmerie um Unterstützung bitten. Das zentralistische System Frankreichs hat sich bewährt. Für ein reibungsloses Funktionieren sind die Schnelligkeit der Datenerfassung und die Richtigkeit der eingegebenen Daten von entscheidender Bedeutung.
8 https://www.cnil.fr/fr/fpr-fichier-des-personnes-recherchees.
9 https://www.cnil.fr/fr/taj-traitement-dantecedents-judiciaires.