Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/49: Teilrevision der Bundesverfassung und Änderung des Bundesgesetzes über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes · 48 Seiten
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zur Erfüllung ihrer dienstlichen Aufgaben nötig ist. Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 wurden die Gefässe der Fusion Centers und der Joint Terrorism Task Forces (JTTFs) ins Leben gerufen, um den Informationsaustausch zwischen den Bundesbehörden und den gliedstaatlichen und kommunalen Polizeibehörden zu verbessern.
Australien hat ein nationales Informationssystem mit verschiedenen Plattformen eingerichtet, auf denen Daten zwischen föderalen und bundesstaatlichen Polizeibehörden ausgetauscht werden und die so effiziente Ermittlungen über die Grenzen der Bundesstaaten hinaus ermöglichen.
2.1 Deutschland
In Deutschland wird die Übermittlung personenbezogener polizeilicher Daten in den §§ 29 bis 33 des Bundespolizeigesetzes (BPolG) reguliert. In § 32 BPolG ist die Übermittlung personenbezogener Daten u.a. innerhalb der Bundespolizei, von der Bundespolizei an andere Bundesbehörden, von der Bundespolizei an andere Polizeibehörden und allgemein an andere Bundesländer geregelt.
Im Rahmen der Strafverfolgung legt § 477 der Strafprozessordnung (StPO) fest, dass personenbezogene Daten von der Bundespolizei an andere für die Strafverfolgung zuständigen Behörden, also auch Bundesbehörden und Landesbehörden, übermittelt werden dürfen.
Nach § 486 StPO können die nach §§ 483 bis 485 StPO genannten Stellen wie die Bundespolizei und die Polizeien der Länder als Strafverfolgungsbehörden gemeinsame Dateisysteme nutzen. Ein solches gemeinsames Dateisystem ist das polizeiliche Informationssystem INPOL. INPOL ist ein elektronischer Datenverbund zwischen Bund und Ländern.
In diesem vom Bundeskriminalamt (BKA) betriebenen System können alle Polizeibehörden des Bundes und der Länder Daten einspeichern und abrufen. Die wichtigsten Datengruppen in INPOL sind der Kriminalaktennachweis (KAN), die Personenfahndung, die Sachfahndung, die Haftdatei, der Erkennungsdienst und die DNA-Analysedatei.
Jede Person kann sich mit einem Antrag auf Auskunft über die zu ihr gespeicherten Daten zentral an das BKA wenden. Das BKA gibt der antragstellenden Person zentral für alle an dem System INPOL angeschlossenen Behörden Auskunft.7
7 S. für weitere Informationen https://www.bfdi.bund.de/DE/Buerger/Inhalte/Polizei-Strafjustiz/National/DasPolizeilicheInformationssystem -IN- POL.html.