Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/49: Teilrevision der Bundesverfassung und Änderung des Bundesgesetzes über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes · 48 Seiten
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tion und eine zeitnahe Erkennung von Aktivitäten, die internationalen kriminellen Organisationen zuzuschreiben sind, ermöglicht wird. In erster Linie sind einerseits die Beschaffung und der gezielte Austausch von Informationen zwischen den Polizeibehörden und den kantonalen und eidgenössischen Strafverfolgungsbehörden gemeint und andererseits Informationen aus anderen Bereichen der Bundesverwaltung und der kantonalen Verwaltungen, die dazu beitragen können, finanzielle und wirtschaftliche Aktivitäten, die internationalen kriminellen Organisationen zuzuschreiben sind, aufzudecken. Mit der Einrichtung der polizeilichen Abfrageplattform und der Regelung des polizeilichen Datenaustauschs auch zwischen den Kantonen wird ein zentrales Anliegen des Postulats erfüllt. Ob weiterer Handlungsbedarf für die Prävention und das Aufdecken organisierter Kriminalität besteht, wird derzeit im Rahmen der Erarbeitung der Nationalen Strategie zur Bekämpfung organisierter Kriminalität (Strategie OK) eruiert. Die Strategie OK wird die in dem Postulat geforderte Analyse liefern und allfällig bestehenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf aufzeigen.
2 Rechtsvergleich
Nachfolgend wird die Organisation des Austauschs polizeilicher Daten in Deutschland, Frankreich, Österreich, im Vereinigten Königreich, in den Vereinigten Staaten von Amerika und in Australien dargestellt. Es zeigt sich, dass die untersuchten Länder über zentralisierte Datensysteme verfügen. Dies gilt auch für föderalistisch verfasste Staaten wie Deutschland, die USA und Australien, wo die die zuständigen Behörden polizeiliche Daten zentral zugänglich machen, um die grenzüberschreitende Kriminalität wirksam bekämpfen zu können.
So erlaubt in Deutschland das Informationssystem der Polizei INPOL den Datenaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden des Bundes und der Länder. Das System wird vom Bundeskriminalamt betrieben, das auch die zentrale Anlaufstelle für datenschutzrechtliche Auskunftsgesuche ist.
Frankreich hat ein zentralisiertes System; jede Polizeibehörde kann alle relevanten Daten in zentralen Datenbanken konsultieren. Dieses System hat sich bewährt; Voraussetzung für einen erfolgreichen Einsatz ist eine rasche und korrekte Datenerfassung.
Österreich verfügt über eine zentralisierte polizeiliche Datenbank, in der elf Datenbanken zusammengefasst sind.
Das Vereinigte Königreich betreibt eine nationale Polizeidatenbank, über die alle Polizeibehörden, Strafverfolgungsbehörden und Aufsichtsbehörden Informationen austauschen können. Die Datenbank ist eines der wichtigsten Systeme der nationalen Polizeiarbeit, da es geografische Beschränkungen überwindet, die zuvor kriminelles Verhalten begünstigten.
Auch die USA verfügen über eine zentrale Datenbank zur Erfassung und Verfolgung kriminalitätsbezogener Informationen sowie zum Informationsaustausch, auf die Bundes-, bundesstaatliche und lokale Polizeibehörden zugriffsberechtigt sind, soweit dies