Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/49: Teilrevision der Bundesverfassung und Änderung des Bundesgesetzes über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes · 48 Seiten
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Die Kontrollen von Personen und Gegenständen durch die Polizei und die Gendarmerie sind hauptsächlich in den Artikeln 78-1 und 78-2 CPP geregelt, die die Befugnisse der Beamten und Offiziere der Kriminalpolizei bei Kontrollen festlegen. Zu berücksichtigen ist auch, dass es eine Besonderheit gibt, nämlich die von Richtern oder Behörden erlassenen „vorübergehenden oder dauerhaften Anordnungen”, die den Beamten die Durchführung von Kontrollen an bestimmten Orten oder zu bestimmten Zwecken gestatten.
2.3 Österreich
Das Bundesinnenministerium betreibt das Elektronische Kriminalpolizeiliche Informationssystem (EKIS). Das EKIS ist eine Datenbank, in der verschiedene Dateien zusammengefasst sind.
Es handelt sich dabei um das Strafregister, die KFZ-Fahndungs- / Informationsdatei, die Personenfahndungsdatei, die Personeninformationsdatei, welche sicherheitspolizeiliche, passrechtliche und waffenrechtlich relevante Informationen enthält, die Sachenfahndungsdatei, die Kulturgutfahndungsdatei, den kriminalpolizeilichen Aktenindex (dieser enthält Informationen über die wegen des Verdachts einer vorsätzlich begangenen, von Amtes wegen zu verfolgender gerichtlich strafbarer Handlung an die Staatsanwaltschaften erstatteten Abschlussberichte der Kriminalpolizei), sowie die Erkennungsdienstliche Evidenz samt AFIS (automatisiertes Fingerabdruck-Identifikationssystem) und die DNA-Datenbank.
2.4 Vereinigtes Königreich
Mit der Nationalen Polizeidatenbank (Police National Database, PND) existiert im Vereinigten Königreich seit 2011 eine zentrale Datenbank, über die alle Polizeibehörden, Strafverfolgungsbehörden und Aufsichtsbehörden Informationen austauschen können. Die PND wurde entwickelt, um Polizeibehörden den Austausch, den Zugriff und die Suche nach lokalen Erkenntnissen und operativen Informationen auf nationaler Ebene zu ermöglichen und so einen besseren Informationsfluss und eine bessere Zusammenarbeit zu ermöglichen. Die Grundlage der PND findet sich im Polizeigesetz von 1996.10
Die PND wurde aufgrund von Empfehlungen aus der sogenannten Bichard-Untersuchung (Bichard inquiry) eingerichtet, die nach der Ermordung von zwei 10-jährigen Mädchen in Cambridgeshire durchgeführt worden war. Die Kernziele der PND sind der Schutz von Kindern und schutzbedürftigen Personen, die Unterstützung von Massnahmen zur Terrorismusbekämpfung und die proaktive Verbrechensprävention, einschliesslich schwerer und organisierter Kriminalität, in Übereinstimmung mit den Prioritäten des Innenministeriums (Home Office). Über die PND stellt das Innenministerium
10 Insbesondere im Abschnitt 39A (https://www.legislation.gov.uk/ukpga/1996/16/section/39A), der dem Staatssekretär die Kompetenz einräumt, Verhaltenskodizes für die Effizienz und Effektivität der Polizeikräfte zu erlassen. Dieser Ansatz wurde durch Polizeireformgesetz von 2002 (https://www.legislation.gov.uk/ukpga/2002/30/contents ) gestärkt, mit dem Abschnitt 2 in das Polizeigesetz von 1996 eingefügt wurde.